Am 18. Oktober endet die Radtouren-Saison 2014/2015. Davon geht die Radwelt nicht unter, auch nicht vorübergehend, denn am 19. Oktober beginnt die Saison 2015/2016. Was ändert sich also von dem einen auf den anderen Tag?
1. Wenn Du erstens Vereinsmitglied und zweitens Inhaber einer Wertungskarte bist, kannst Du nur bis zum 18. Oktober Punkte für diese Karte sammeln. Danach brauchst Du eine Wertungskarte für die neue Saison, also für die ab dem 19. Oktober zu sammelnden Punkte. Wenn Du noch keine Karte erhalten hast, kannst Du Dir bis dahin eine sog. Winterwertungskarte selbst ausdrucken. Sie ist gültig in Verbindung mit einer Kopie der roten Wertungskarte 2015 und der Rückennummer, die zu benutzen ist! Die damit gesammelten Punkte werden später denen auf Deiner normalen Karte hinzu gerechnet. Hier bekommst Du die Winterwertungskarte:
http://www.radsport-sh.de/fileadmin/dow ... 015-16.pdf
2. Erst ab dem 12. März 2016 gibt es wieder RTF. Im Winter werden dafür verstärkt CTF angeboten, von denen es wenige auch im Sommer gibt. „Das Country-Tourenfahrern (CTF) ist die breitensportliche Variante des Mountainbiking, soll jedem Radfahrer die Gelegenheit geben, sich abseits des Straßenverkehrs auf öffentlichen Feld- und Waldwegen sportlich zu betätigen und dort am organisierten Tourenfahren teilzunehmen. Dabei sollen die Teilnehmer Fauna und Flora kennen lernen und für die Probleme der Umwelt sensibilisiert werden. Die Nutzung des Naturraumes erfolgt nach den Richtlinien des Naturschutzgesetzes (BuNatSchG und Landesgesetze) und der BDR-Umweltrichtlinien.“ schreibt der BDR dazu.
Termine für CTF und mehr abseits der Straßen findest Du hier:
http://helmuts-fahrrad-seiten.de/Termin ... Cross.html
Die Saison geht zu Ende, die Neue steht bereit
Die Saison geht zu Ende, die Neue steht bereit
Zuletzt geändert von Helmut am 01.10.2015, 23:22, insgesamt 1-mal geändert.
Wenn's um die Wurst geht, sollte man gut abschneiden.
- Geölter Blitz
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Re: Die Saison geht zu Ende, die neue steht bereit
Rückennummer bei einer CTF? Welche Praktiker beim BDR haben das denn bitte entschieden?Helmut hat geschrieben:Wenn Du noch keine Karte erhalten hast, kannst Du Dir bis dahin eine sog. Winterwertungskarte selbst ausdrucken. Sie ist gültig in Verbindung mit einer Kopie der roten Wertungskarte 2015 und der Rückennummer, die zu benutzen ist!
Ich hab noch nie jemand auf ner CTF damit gesehen, gehe davon aus, dass das so bleiben wird, egal was da entschieden wurde.
Re: Die Saison geht zu Ende, die neue steht bereit
Die Nummer brauchst du nicht zum Fahren (nicht wirklich) nur bei der Anmeldung, wenn du Punkte sammeln willst, Quasi als Beglaubigung deiner Kopie der alten Wertungskarte (zumindest ist so die Praxis)Geölter Blitz hat geschrieben:Ich hab noch nie jemand auf ner CTF damit gesehen, gehe davon aus, dass das so bleiben wird, egal was da entschieden wurde.Helmut hat geschrieben:Wenn Du noch keine Karte erhalten hast, kannst Du Dir bis dahin eine sog. Winterwertungskarte selbst ausdrucken. Sie ist gültig in Verbindung mit einer Kopie der roten Wertungskarte 2015 und der Rückennummer, die zu benutzen ist!
Re: Die Saison geht zu Ende, die neue steht bereit
Diese "Praxis" ist mir unbekannt. Vielleicht liegt es an meinem E-Promibonus, dass mich nie einer bei der Anmeldung danach gefragt hat, glaub ich aber nicht. Wäre m. E. auch Unfug. Wer fälscht bitte die Kopie einer benutzten (teils ausgefüllten) Wertungskarte?Jacfm hat geschrieben:Die Nummer brauchst du nicht zum Fahren (nicht wirklich) nur bei der Anmeldung, wenn du Punkte sammeln willst, Quasi als Beglaubigung deiner Kopie der alten Wertungskarte (zumindest ist so die Praxis)
Es gibt einen Veranstalter in SH, der schrieb mir, dass das Tragen der Nummer laut Beschluss des BDR Pflicht wäre, die man aber wie gehabt einfach ignorieren sollte.
Wenn's um die Wurst geht, sollte man gut abschneiden.
Ist meine Vermutung, erlebt hab ich es auch noch nicht (hab noch nie im Winter Punkte gesammelt). Da ja wie beobachtet niemand die Nummer trägt, bleibt das als einziger Verwendungszweck für die Nummer.
Der 2. Teil meines Satzes ist blöd ausgedrückt, passiert wenn man fix zwischen 2 Frühstücksbroten tippt, meinte eher der praktische Nutzen erstreckt sich auf die Anmeldung (auch wenn das wohl nicht so gehandhabt wird, aber evtl. vom BDR gedacht ist).
Der 2. Teil meines Satzes ist blöd ausgedrückt, passiert wenn man fix zwischen 2 Frühstücksbroten tippt, meinte eher der praktische Nutzen erstreckt sich auf die Anmeldung (auch wenn das wohl nicht so gehandhabt wird, aber evtl. vom BDR gedacht ist).
In meinem Team kam auch die Frage auf, wie denn nun kontrolliert wird, ob man legitimer RTF-Punktesammler ist.
Wer z.B. seine RTF-Wertungskarte Ende Oktober abgeben hat, ohne eine Kopie anzufertigen und im November entscheidet, CTF-Punkte zu sammeln hat dann in die Röhre geschaut? Das wäre ja irgendwie kontraproduktiv.
Wie ist es in der Praxis? Reicht ggf. die Rückennummer?
Wer z.B. seine RTF-Wertungskarte Ende Oktober abgeben hat, ohne eine Kopie anzufertigen und im November entscheidet, CTF-Punkte zu sammeln hat dann in die Röhre geschaut? Das wäre ja irgendwie kontraproduktiv.
Wie ist es in der Praxis? Reicht ggf. die Rückennummer?
Die zweite Luft hat den längeren Atem
- Fördedeern
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Ich habe die rote Wertungskarte aus der Vorsaison noch nie kopiert und auch nie zusammen mit der Winterwertungskarte bei irgendeiner Veranstaltung vorzeigen müssen. Zumindest hier im schleswig-holsteiner und hamburger Raum nicht. Als Nachweis müsste doch der BDR-Ausweis als reichen. Dazu ist er schließlich da. Warum man also auch eine Kopie der "alten" Wertungskarte als Nachweis mit vorzeigen/abgeben soll erschließt sich mir nicht und ich werde es auch zukünftig nicht so handhaben.
- Dreckschleuder
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Um den Passus mit der Wertungskarte zu klarifizieren: Der BDR-Ausweis zählt wie die Kopie der roten Wertungskarte als Nachweis für die BDR-Mitgliedschaft.Fördedeern hat geschrieben:Ich habe die rote Wertungskarte aus der Vorsaison noch nie kopiert und auch nie zusammen mit der Winterwertungskarte bei irgendeiner Veranstaltung vorzeigen müssen. Zumindest hier im schleswig-holsteiner und hamburger Raum nicht. Als Nachweis müsste doch der BDR-Ausweis als reichen. Dazu ist er schließlich da. Warum man also auch eine Kopie der "alten" Wertungskarte als Nachweis mit vorzeigen/abgeben soll erschließt sich mir nicht und ich werde es auch zukünftig nicht so handhaben.
Es wird zwar in den Veröffentlichungen nicht begründet, einen anderen Grund sehe ich aber nicht.
Hat man beides nicht parat, so kann es sein, dass man am Morgen den Betrag für Nicht-BDR-Mitglieder zahlen muß.
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Punkte werden auf der Winterwertungskarte eingetragen, wenn man das möchte, egal ob man seine Unterlagen dabei hat.
Freude am Radfahren!
Schleswig-Holstein und die Freie und Hansestadt Hamburg sind großzügig in der praktischen Handhabung: Wer auch nur irgendwie die BDR-Mitgliedschaft nachweist - Mitgliedsausweis eines BDR-Vereins zählt auch, persönlich bekannt sowieso und manchmal die Fürsprache eines Bekannten - startet mit Ermäßigung gegenüber Nichtmitgliedern. Woanders, nämlich schon ab Niedersachsen und weiter südlich zählt nur die Wertungskarte und im Winter deren Kopie.Dreckschleuder hat geschrieben:Der BDR-Ausweis zählt wie die Kopie der roten Wertungskarte als Nachweis für die BDR-Mitgliedschaft.
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