Streit um Helmpflicht für Pedelecs (Speed)

Stockumer Junge
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Streit um Helmpflicht für Pedelecs (Speed)

Beitragvon Stockumer Junge » 14.04.2015, 08:18

Ich dachte, dass für Speedpedelecs sowieso Helmpflicht herrscht. Da habe ich mich geirrt. In diesem Fall hat der Pedelecfahrer ein Mitverschuldensanteil von 50 %:

http://www.versicherungsjournal.de/mark ... php?link=3
sonja1
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Beitragvon sonja1 » 14.04.2015, 09:11

Wen es interessiert, der findet hier den Volltext des Urteils:

http://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/bonn/ ... 41211.html

Das Gericht stellt in seiner Begründung darauf ab, daß der BGH ausdrücklich offen gelassen hat, ob bei sportlicher Betätigung das Nichttragen eines Helms zum Mitverschulden führt. Entscheidend ist für das Gericht, daß bei "sportlicher Betätigung" und Speed-Pedelecs Geschwindigkeiten erzielt werden, die auch ein Mofa erreicht - und dafür gelte schließlich bereits die Helmpflicht. So schreibt das Gericht:

"Vielmehr eignet es gerade dem Radrennsport, dass dort höhere Geschwindigkeiten gefahren werden als im Normalfall. Das Speed-Pedelec steht insoweit eher dem Mofa nahe, bei dem bereits ab Geschwindigkeiten über 20 km/h eine Helmpflicht gilt, § 21a Abs. 2 StVO.

Es kann offen bleiben, ob eine gesetzliche Helmpflicht für Speed-Pedelec-Fahrer existiert (bejahend Huppertz in: DAR 2011, S. 561 [564]), denn es ist offenkundig, dass das Risiko eines schweren Unfalls – wie er sich hier verwirklicht hat – bei höheren Geschwindigkeiten ungleich höher ist als bei Geschwindigkeiten, wie sie im Radverkehr normalerweise gefahren werden. Besteht bereits seit Jahrzehnten eine Helmpflicht für Fahrräder mit Hilfsmotor mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h (§ 21a StVO in der Fassung von 1978), musste es sich dem Kläger aufdrängen, dass er bei Benutzung des streitgegenständlichen Speed-Pedelec zu seinem eigenen Schutz einen Helm aufsetzen musste. Dass der Gesetzgeber insoweit noch nicht (klarstellend) tätig geworden ist, sondern offensichtlich auf die Eigenverantwortung der Fahrer(innen) setzt, entlastet den Kläger nicht (ebenso OLG Düsseldorf, NJW 2007, S. 3075 für einen Rennradfahrer, der mit einer Geschwindigkeit von 30 – 40 km/h unterwegs war)."


Meiner persönlichen Einschätzung nach entwickelt sich die Rechtsprechung zunehmend dahin, daß ein Mitschulden angenommen wird, wenn ein Rennradfahrer keinen Helm trägt und durch einen Unfall am Kopf verletzt wird.
Sonja - die radelnde Anwältin

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crumble
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Beitragvon crumble » 14.04.2015, 21:17

sonja1 hat geschrieben:Meiner persönlichen Einschätzung nach entwickelt sich die Rechtsprechung zunehmend dahin, daß ein Mitschulden angenommen wird, wenn ein Rennradfahrer keinen Helm trägt und durch einen Unfall am Kopf verletzt wird.
Bei dem speziellen Fall war es aber ein S-Pedelec, dass nicht mehr als Fahrrad zaehlt. Man handelt sich da halt alle Vor- und Nachteile eines Kleinkraftrades ein. Da muss man schon ganz schoen auf den Kopf gefallen sein, um nicht nur zuzugeben, dass man ohne Helm unterwegens war, sondern damit auch noch vor Gericht zu ziehen.

Oh, ich sehe gerade, dass so was extrem preiswert ist. Nur 15 Euro. Wenn man auch noch seinen Versicherungsschutz behalten sollte, war es in der Tat monetaer den Versuch wert. Allerdings ist die Bereifung doch Teil der Zulassung? Darueber koennte es schnell fuer beide Parteien teuer werden.
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Beitragvon sonja1 » 16.04.2015, 10:32

crumble hat geschrieben:Bei dem speziellen Fall war es aber ein S-Pedelec, dass nicht mehr als Fahrrad zaehlt.
Das ist richtig. Ich bin insoweit vielleicht mißverstanden worden. Für mich war aus Rennrad-Sicht hier interessant, daß das Gericht in seiner Entscheidung nicht auf die Technik, sondern die zu erzielende Geschwindigkeit abstellt. In diesem Zusammenhang stellt es quasi den Radrennsport und das S-Pedelec nahezu auf eine Stufe, indem es schreibt:

"Vielmehr eignet es gerade dem Radrennsport, dass dort höhere Geschwindigkeiten gefahren werden als im Normalfall. Das Speed-Pedelec steht insoweit eher dem Mofa nahe, bei dem bereits ab Geschwindigkeiten über 20 km/h eine Helmpflicht gilt, § 21a Abs. 2 StVO."


Aus diesem Grund kam ich zu der Schlußfolgerung, daß sich Rechtsprechung dahingehend entwickeln wird, bei Rennradfahrern ein Mitschulden anzunehmen, wenn sie keinen Helm tragen und Kopfverletzungen erleiden. Ich hoffe, daß ich das nun deutlich machen konnte.
Sonja - die radelnde Anwältin

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Beitragvon Kiezkicker » 16.04.2015, 14:11

sonja1 hat geschrieben:Aus diesem Grund kam ich zu der Schlußfolgerung, daß sich Rechtsprechung dahingehend entwickeln wird, bei Rennradfahrern ein Mitschulden anzunehmen, wenn sie keinen Helm tragen und Kopfverletzungen erleiden. Ich hoffe, daß ich das nun deutlich machen konnte.
Alles sehr interessant. Was ich als juristischer Laie nicht verstehe, ist diese Art von "Betriebshaftung" und prinzipielle Mitschuld von Radfahrern, insofern sie keinen Helm tragen und sich bei einem Unfall am Kopf verletzen, ihre spezielle Geschwindigkeit aber weder den Unfall verursacht noch verschlimmert hat, sondern sie einfach zum Beispiel und wie leider so oft von einem Autofahrer vom Rad geholt wurden, der den Schulterblick beim Abbiegen vergessen hat oder sonstwie unachtsam war. Mal ab davon, dass Helm auf oder ab bei den allermeisten Unfällen überhaupt keine Rolle spielt.

Und die Grenzen Alltagsradler, Rennradler usw. verschwimmen doch immer mehr. Für viele Kollegen ist die tägliche Tour auf dem RR ins Büro und zurück fast die wichtigste Trainingseinheit und unverzichtbare Wettkampfvorbereitung.
Radfahrer sind keine besseren Menschen. Sie haben nur das bessere Verkehrsmittel.
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Beitragvon crumble » 16.04.2015, 19:05

Kiezkicker hat geschrieben:Und die Grenzen Alltagsradler, Rennradler usw. verschwimmen doch immer mehr. Für viele Kollegen ist die tägliche Tour auf dem RR ins Büro und zurück fast die wichtigste Trainingseinheit und unverzichtbare Wettkampfvorbereitung.
Vor allem wenn ab 20 Km/h ein Helm zu tragen ist. Das ist extrem langsam. Die meisten Hollandrad-Maedels duerften das schaffen.

[Betriebshaftung]

So weit ich das damals mitbekommen hatte, wurde die "Betriebshaftung" eingefuehrt, um angefahrene Kinder finanziell irgendwie abzusichern. Jedenfalls wurde damals staendig als Begruendung ein spielendes Kind gennant, das vor ein Auto laeuft.

Im Endeffekt ist diese "Betriebshaftung" ein weiterer Sargnagel fuer das Vertrauen in den (Rechts-)Staat, wenn gefuehltes und gesprochenes Recht sich immer weiter voneinander entfernen. Und sie hat nicht gerade geholfen den Graben zwischen den reinen Auto- und Radfahrern zu schliessen, wenn man auf einmal unverschuldet vor hohen Kosten stehen kann und eventuell sogar die Existenz gefaehrdet ist, weil man kein neues Fahrzeug oder eine wichtige Therapie selber finanzieren kann.
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Beitragvon Knud » 16.04.2015, 23:40

crumble hat geschrieben:
Kiezkicker hat geschrieben:Und die Grenzen Alltagsradler, Rennradler usw. verschwimmen doch immer mehr. Für viele Kollegen ist die tägliche Tour auf dem RR ins Büro und zurück fast die wichtigste Trainingseinheit und unverzichtbare Wettkampfvorbereitung.
Vor allem wenn ab 20 Km/h ein Helm zu tragen ist. Das ist extrem langsam. Die meisten Hollandrad-Maedels duerften das schaffen.
Schwierig ist hier auch die Unberechenbarkeit. Wird ein Gericht dereinst eine Grenze in km/h festlegen? Wie wird diese überprüft? Tacho-Pflicht für alle Räder? Und nicht zuletzt: Gibt es einen Zusammenhang zwischen Geschwindigkeit und Schwere der Kopfverletzungen? Bei mir wirft diese Diskussion mehr Fragen als Antworten auf.

Wichtig: Formal bekommt kein Radfahrer eine Mitschuld am Unfall, wenn er ohne Helm fährt. Sein möglicher Schadenersatz wird gemindert, weil er nicht zur Minderung des Schadens beigetragen habe. Allerdings könnte man auf dieser Linie noch ganz andere Dinge fordern.
crumble hat geschrieben:[Betriebshaftung]

So weit ich das damals mitbekommen hatte, wurde die "Betriebshaftung" eingefuehrt, um angefahrene Kinder finanziell irgendwie abzusichern. Jedenfalls wurde damals staendig als Begruendung ein spielendes Kind gennant, das vor ein Auto laeuft.

Im Endeffekt ist diese "Betriebshaftung" ein weiterer Sargnagel fuer das Vertrauen in den (Rechts-)Staat, wenn gefuehltes und gesprochenes Recht sich immer weiter voneinander entfernen.
Meinst Du die Gefährdungshaftung? Diese mag auch eingeführt worden sein, weil Kinder schuldunfähig sind und entgegen weit verbreiteter Meinung Eltern durchaus nicht in jedem Fall haften. Die Gefährdungshaftung greift, wenn man erlaubte, aber eben gefährliche Dinge macht. Dann haftet man ggf. auch ohne Schuld.Aber auch dieses Risiko lässt sich versichern.

Knud

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