Neue Beleuchtungsregeln geplant

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Harterbrocken
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Neue Beleuchtungsregeln geplant

Beitragvon Harterbrocken » 03.01.2013, 10:23

Höre gerade im Rundfunk, dass unser Verkehrsministerium plant, die Regeln für Fahrradbeleuchtung zu überarbeiten. Wird auch Zeit. Künftig sollen demnach auch Akku- und Batterielampen nicht nur für Sporträder zulässig sein, sondern auch für normale Fahrräder. Begründet wird das mit dem technischen Fortschritt. Damit dürften die Tage des guten alten Seitenläufer-Dynamos gezählt sein.
Herman
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Beitragvon Herman » 03.01.2013, 11:45

Hoffentlich werden sich die Beamten beim Überarbeiten nicht überarbeiten, denn so schlecht sind die bisherigen Regeln nicht.

§67 der Straßenverkehrszulassungsordnung schreibt eine Beleuchtung mit fest montierter Lichtmaschine vor, was bedingt, dass Fahrräder beim Neukauf damit ausgestattet sind und diese Anlage im Bedarfsfall in der Regel erst mal betriebsbereit ist.

In Dänemark gibt es eine solche Vorschrift nicht, ein jeder mag eine Beleuchtungsanlage nach Belieben nachrüsten, was dann allerdings zu oft unterbleibt. Gepaart mit der Einstellung, die öffentliche Straßenbeleuchtung würde genügend Licht spenden, führt das zu einem Heer an Dunkelfahrern, durch die immerhin niemand geblendet wird.

Zusätzlich angebrachte Batterieleuchten sind bei uns auch bisher schon erlaubt, also setze ich im Alltag auf die Kombination von beidem - (Naben)Dynamo- und Akkuleuchte (um Batteriemüll zu vermeiden).
crumble
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Re: Neue Beleuchtungsregeln geplant

Beitragvon crumble » 03.01.2013, 13:10

Harterbrocken hat geschrieben:Damit dürften die Tage des guten alten Seitenläufer-Dynamos gezählt sein.
Die meisten Stadtraeder duerften doch mittlerweile mit einem Nabendynamo verkauft werden.

Was sie insgesammt am Licht in StVO aendern koennten:
- Einen Riegel vor dem Aufruestungswahn. Alleine auf der Landstrasse mag man ja jetzt mehr sehen, dafuer wird man durch den Gegenverkehr halb blind.
- Harte Strafe (die auch mal durchgesetzt werden sollten) fuer blinkende Front-/Ruecklichter.
- Erloeschen der Betriebserlaubnis fuer durchgestylte Fahrzeuge, bei denen die Blinker von der Beleuchtung ueberstrahlt werden.
- Kein Tagfahrlicht!!!
- Andere Leitplanken oder niedriger angebrachte Lichter bei SUVs. Als die A1 fast nur aus Baustelle bestand, bin ich da Nachts nur im Windschatten von LKWs langgeiert, damit ich noch was sehen konnte.
- Ueberarbeitung der Reflektorenvorschriften, damit Renn- und Liegeraeder StVO konform sein koennen.
- Mit den LED Lichtern sind 12V Systeme nicht mehr so wichtig, dafuer fahren immer mehr Leute mit Bordelektronik herum. Da sollten sie die Grenzwerte bei den Dynamos einmal ueberarbeiten.

Peter
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Beitragvon Gastfahrer » 03.01.2013, 15:18

Das wäre dann aber die StVZO, nicht die StVO.

Letztere ist in Bezug auf den Einsatz der Beleuchtung schon eher knapp gehalten, könnte aber noch knapper ausfallen. (1) Zusammen mit der Beleuchtung ist auch das Hirn einzuschalten. Muß denn extra erwähnt werden, wie Fernlicht zu verwenden ist? Wenn eine Formulierung dann nicht 100%-ig ist, gibt das nur Spielraum für fragwürdige Auslegungen. Falls nötig, langsamer fahren. "Hab das nicht für nötig gehalten...

Die StVO ergibt ohne die StVZO nur wenig Sinn. Formulierungen wie "nicht blendende Leuchte mit weißem Licht", tja, ohne genaue Definition bringt sowas nichts. Und selbst wenn sich jemand eine offiziell als "zugelassen" beworbene Leuchte anschafft, läßt sich die auch so anbringen, daß andere sich dennoch geblendet fühlen.
Aufruestungswahn
Bei manchen Lichttechnischen Einrichtungen an Kfz frage ich mich, ob die wirklich zulässig sind. Aber auch so manche Radler rüsten auf und schaffen sich Material an, das an Flak Scheinwerfer erinnert.
Zuletzt geändert von Gastfahrer am 03.01.2013, 16:27, insgesamt 1-mal geändert.
Herman
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Re: Neue Beleuchtungsregeln geplant

Beitragvon Herman » 03.01.2013, 16:22

crumble hat geschrieben: - Kein Tagfahrlicht!!!
Wie meinen? Tagesfahrlicht mit Abblendlicht bei KFZ ist eine überaus sinnvolle Einrichtung, die leider noch nicht flächendeckend um sich gegriffen hat, einige fahren auch noch in der Dämmerung ganz ohne, andere mit so einer Art Standlicht.

Besonders in Ortschaften kann ich als Radfahrer oft nur am Licht erkennen, ob ein Fahrzeug in Bewegung ist oder nicht. Rückwärts bemerke ich herannahende Fahrzeuge mit einem kurzen Blick in den Rückspiegel schon von weitem, wenn diese denn mit Licht fahren, auch lässt sich deren Tempo besser abschätzen.
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Re: Neue Beleuchtungsregeln geplant

Beitragvon crumble » 03.01.2013, 17:51

Herman hat geschrieben:Besonders in Ortschaften kann ich als Radfahrer oft nur am Licht erkennen
Dafuer kann ich dann auf Landstrassen nicht erkennen, ob da auf etwas wichtigers achten muesste, als den PKW der noch extrem Weit entfernt ist. Wie Weit er genau entfernt ist, kann man dank dem Licht leider nicht erkennen. Er zieht damit viel zu viel Aufmerksamkeit auf sich. Ich wuerde lieber wissen, ob sich 200Meter vor mir irgendetwas befindet auf das ich besser nicht drauf fahren sollte. Radfahren, Fussgaenger, Tiere, Baeume, ... sind Tagsueber nur selten beleuchtet. Ob jemand in 2Km Entfernung zu schnell faehrt, ist mir in dem Moment egal.

Meine Augen kommen jedenfalls nicht damit zurecht, wenn ich in einen dunklen Waldabschnitt rein fahre und mir ein Xenon Abblendlicht in die Augen strahlt.

Selbst viele Tagfahrlichter sind in solchen Situationen viel zu hell.

Als Radfahrer hat man da vieleicht noch Glueck und keine Scheibe vor den Augen. Auf dem Renner habe ich eigentlich nur mit Sonnenbrille. Und freue mich dann auch jedesmal, wenn sie nicht frisch geputzt ist, dass ich auf einmal in eine helle Wand fahre.
wenn diese denn mit Licht fahren, auch lässt sich deren Tempo besser abschätzen.
Das ist bei mir genau anders herum. Mit Licht lassen sich die Entfernungen viel schlechter abschaetzen, da das Licht die Konturen ueberstrahlt.

Fahrzeuge mit brauchbarem Tagfahrlicht habe ich bisher nur sehr wenige gesehen. Und ich glaube nicht, dass sich das grossartig aendern wird, da viel Licht als Sicherheitsaspekt in der Werbung angepriesen wird.

Peter
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olaf
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Beitragvon olaf » 03.01.2013, 20:35

Dazu war heute auf derwesten.de auch ein Artikel online.

Musste es echt zwei mal lesen :roll:

Abschaffung der Dynamopflicht? Industrie und ADFC wehren sich auf derwesten.de vom 3.1.2013
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Harterbrocken
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Beitragvon Harterbrocken » 03.01.2013, 23:21

olaf hat geschrieben:Dazu war heute auf derwesten.de auch ein Artikel online.

Musste es echt zwei mal lesen :roll:

Abschaffung der Dynamopflicht? Industrie und ADFC wehren sich auf derwesten.de vom 3.1.2013
Sehr spannender Artikel mit interessanten Aspekten. Vor allem was der Herr Müller da so sagt, macht mich nachdenklich. Spontan dachte ich, dass die Dynompflicht-Abschaffung eine gute Idee sei. Aber es gibt auch gute Gegenargumente, wie ein Schaden für den Produktionsstandort Deutschland.

Dänemark hat keine Dynamopflicht. Mehr Dunkelradler als in Deutschland sind nach meiner Beobachtung da aber nicht unterwegs. Viele nutzen das induktionsgetriebe System von Re-Light und sind damit gut erkennbar.

Im Übrigen halte ich es für sinnvoll, die Qualität des Lichts - egal ob Dynamo, Akku oder Batterie - vorzuschreiben und nicht auf die Helligkeit und Leistung in Watt, Lux oder Lumen abzuzielen. Also wie bei Autos Abstrahlwinkel, Streubreite etc. zu definieren. Das Blendproblem von Fahrrad-Fernlicht sollte sich über Fotozellen via Assistenzsysteme in den Griff kriegen lassen. Fernlichtassistenten gibt es bei Autos schon und die funktionieren überwiegend tadellos.

Interessant in diesem Zusammenhang ist übrigens auch dieser Fred:
http://forum.helmuts-fahrrad-seiten.de/ ... 0841#40841
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Helmut
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Beitragvon Helmut » 03.01.2013, 23:34

Der ADFC und Rainer Mülller von Busch und Müller haben ja völlig Recht - wenn es um's Alltagsradfahren geht. Ob Batterien oder Akkus, ständig sind die leer, grade in der kalten, dunklen Jahreszeit, wenn man damit tagtäglich unterwegs ist, zumindest wenn man zu billigen Produkten greift, was das Gros der Leute tut.

Wo bleibt da bitte der BDR, der sich für die Radsportler stark macht, die nun mal keinen Dynamo mit sich führen wollen und gern bereit sind, sich mehr oder minder liebevoll um ihre Batterie-/Akku-Leuchten zu sorgen?

Zum Tagfahrlicht am Rad (ebenfalls von Busch und Müller): Mein Mädel und ich möchten das nicht mehr missen, sind uns sicher, mit den kleinen Positions-LEDs niemanden zu blenden.

Auch wünsche ich mir, dass richtiges Bremslicht auch an Rädern freigegeben wird. Das ist bislang indirekt verboten, führt zu solche halbherzigen Lösungen wie der Brake-Tech, gleichfalls von Busch und Müller. Die ist denen verziehen, weil der Gesetzgeber bislang nicht mehr zulässt. Wird Zeit, dass sich das ändert.
Harterbrocken hat geschrieben:Spontan dachte ich, dass die Dynompflicht-Abschaffung eine gute Idee sei. Aber es gibt auch gute Gegenargumente, wie ein Schaden für den Produktionsstandort Deutschland.
Dieses Argument kann ich nicht gelten lassen. Es geht um Sicherheit, letztlich um Gesundheit, evtl. um Leben oder Tod. Die Asbesthersteller argumentierten auch mit "Arbeitsplätzen", weshalb sie weiter schädliche Baustoffe produzieren wollten.

Es gibt übrigens radsport- und alltagstaugliche Rücklichter von Busch und Müller, die mit Batterien betrieben werden. Die Kombination Bewegungs- und Helligkeitssensor schaltet die zuverlässig ein und aus. Man erhält maximales Licht bei maximaler Lebensdauer der Batterien. Auch da ist Busch und Müller nach meinem Eindruck weltweit führend. Produziert werden die Teile in Meinerzhagen, nicht in China, was mich so ein Teil mit besonderen Stolz an meinem MTB fahren lässt.

Leider gibt's das nicht für vorn, wohl weil dort die Batterien so oder so schnell leer sind.
Wenn's um die Wurst geht, sollte man gut abschneiden.
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Beitragvon Stockumer Junge » 04.01.2013, 14:18

Im Radio wurde auch gesagt, dass 40 % der Radfahrer ohne Licht unterwegs sind. Und die gefährden zuerst sich und andere Radfahrer. Besonders dann, wenn sie noch auf der falschen Straßenseite fahren. Man stelle sich mal vor, dass 40 % der Autofahrer ohne Licht fahren würden...

Es sollte meines Erachtens darum gehen, diese 40 % zu verringern. Bei Trekking- und Stadträdern sollte man die Auflage machen, dass neue Räder nur noch mit Nabendynamo produziert werden sollen. Und vielleicht wäre ja eine Abwrackprämie für Seitenläufer auch nicht schlecht. Finanzielle Anreize sind meines Erachtens immer besser als eine Verbots- und Gebotekultur.
Bagdad-Biker

Beitragvon Bagdad-Biker » 17.01.2013, 10:52

Das die STVZO in Sachen Fahrrad reformiert wird, ist lange überfällig.

Schauen wir uns § 67 an
http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_67.php

Fahräder müssen demnach mit einer Lichtmaschine 3 W/6V ausgestattet sein. Ob nun Seitenläufer oder Nabendynamo ist erstmal völlig egal. Wenn Oma nun mit ihrer am Lenker baumelnden Einkaufstasche nach Hause tuckert, erzeugt dies aber gerade mal ein Glimmen der Beleuchtungsanlage. Nicht nur, dass Oma selbst nichts sieht, sie wird im Straßenverkehr auch kaum erkannt. Da wär sie mit einer Akkulampe besser bedient. Der einzige Vorteil eines Dynamos liegt darin, dass man den Strom für seine Fahrradlampe selbst produziert und ihn nicht aus der Atomstromsteckdose zieht.

Weiterer Nachteil des Dynamos ist, dass ein Radfahrer, der z. B. an einer roten Ampel stehen bleibt, schlagartig unbeleuchtet ist. Inzwischen gibt es zwar auch Lampen, die einige Zeit nachleuchten (ebenfalls erlaubt), diese sind aber recht teuer und daher noch nicht sehr verbreitet und finden sich nur an hochwertigen Rädern. Die Stadtschlampe eines Studenten ist, bestenfalls, mit Seitenläufer und mickrig Lampe ausgestattet.

Ob die in 4.2 und 4.3 genannten zwei roten Rückstrahler diesen Studenten nun tatsächlich besser davor bewahren an der Ampel von hinten angefahren zu werden, als ein dauerhaftes Rücklicht, möchte ich doch stark anzweifeln.

Aus welchem Grund nun zu diesen "Sicherheitsmaßnahmen", nämlich den beiden rote Rückstrahlern nun auch noch die Pedale Rückstrahler haben müssen, (Achtung Wortspiel) leuchtet mir nicht ein. Denn nach hinten bin ich bereits abgesichert und nach vorne wirkt ja zum einen ebenfalls ein Rückstrahler (weiß) und meine Fahrradlampe, deren Leuchtstärke und Abstrahlwinkel des Reflektors bedauerlicherweise nicht näher definiert werden.

Bis hierher habe ich dem Paragraphen reichlich Unsinn und völlig veraltete Bestimmungen entnommen. Einzig weiterhin sinnvoll scheinen mir die Speichenreflektoren.

Interessant wird nun wieder Punkt 11. Rennräder unter 11 Kg!!!! Allein daran kann man erkennen, wie alt dieses Gesetz ist. Kaum ein Rennrad wiegt heute noch mehr. Stellt man sich die Frage, aus welchem Grund ein Rennrad diese Sonderstellung genießt, kommt man zu dem einzig logischen Schluß: Weil es sich um ein Sportgerät handelt. Das ist aber bei einem MTB aber auch der Fall. Somit müsste dieses Gesetz zumindest in diesem Punkt schleunigst nachgearbeitet werden. Zudem macht eine Einteilung in Gewichtsklassen überhaupt keinen Sinn. Ein CC Hardtail schafft es bis unter 9 Kg, ein Downhillbike wiegt rund 14 Kg und ist als Alltagsrad im Stadtverkehr dennoch weit weniger geeignet als besagtes Hardtail oder ein 8 Kg Rennrad und somit noch viel deutlicher als reines Sportgerät einzustufen.

Und was ist mit den inzwischen aufgekommenen Zwischenformen? Ist ein Trekkingbike nun ein MTB mit schmalen Reifen, ein Crosser ein Renrad mit Stollen, oder gar eine eigene Spezies?

Weiterer Gedankenanstoß: Wenn für die Sicherheit eines Rennrades/Rennradlers eine Akkubeleuchtung, und es wird nicht mal näher darauf eingegangen, wie diese Beleuchtung geartet sein muss (Helligkeit, Leuchtdauer, Blendgefahr etc.), ausreichend ist, warum soll sie es für andere Räder/Radfahrer nicht sein können?

Gerade Rennräder sollten, auch wenn jetzt das Gemecker laut werden wird, keinen Sonderstatus genießen. Sind es doch die Räder, mit der, abgesehen von Schaltungskomponenten, geringsten technischen Entwicklung und hinken ihrer Zeit deutlich hinterher. So sind z. B. zwei unabhängig voneinander funktionierende Bremsen laut STVZO vorgeschrieben. Auf deren Wirkung wird jedoch nicht weiter eingegangen. Leider, denn die Bremswirkung vieler älterer Fahrräder, aber eben leider auch fabrikneuer Rennräder mit völlig veralteten U-Brakes, ist fatal. Selbst günstige MTB´s und Jugendräder verfügen über mechanische Scheibenbremsen, oder zumindest über passabel packende V-Brakes.

Anstatt sich Gedanken darüber zu machen, welche Energiequelle fortan unsere Beleuchtung zu speisen hat, sollte man sich Gedanken machen, welche Leucht-/Ausrüstungsgegenstände fortan überhaupt und wo zum Einsatz kommen sollten.

Das Gejammer des Herrn Müller kann ich übrigens nicht nachvollziehen. Busch und Müller spielen doch auch in Sachen Akkulampe in der ersten Liga. Allerdings auch preislich!

Im Zusammenhang mit der Ausstattung von Rädern vielleicht interessant:

http://www.adfc.de/verkehr--recht/recht ... -ueberholt
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Beitragvon kolo@post.cz » 17.01.2013, 14:49

könnte man, wenn man wollte, bei den Schweizer abschreiben:

bin mal gespannt, wie viele Jahrzehnte noch ins Land gehen, bis es endlich eine EU STVO gibt. Werde ich möglicherweise nicht mehr erleben. Hauptsache, die EU Bürger haben einen Pass gleicher Farbe, welch ein Fortschritt. :) :)

einfach und zweckmäßig

http://www.admin.ch/ch/d/sr/7/741.41.de.pdf

Art. 216-614 Beleuchtung
1. Fahrräder müssen, wenn eine Beleuchtung nach Artikel 30 Absatz 1 VRV erforderlich ist, mindestens mit einem nach vorn weiss und einem nach hinten rot leuchtenden, ruhenden Licht ausgerüstet sein. Diese Lichter müssen nachts bei guter Witterung auf 100 m sichtbar sein. Sie können fest angebracht oder abnehmbar sein.
2. Die Lichter an Fahrrädern dürfen nicht blenden.
3. Für die Farben zusätzlicher Lichter gilt Anhang 10.
4. Richtungsblinker sind nur zulässig an Fahrrädern mit geschlossenem Aufbau.615
Art. 218
5. Fahrräder, ausgenommen Fahrräder mit einem Leergewicht ohne Führer oder Führerin von höchstens 11 kg, müssen eine gut hörbare Glocke aufweisen; andere Warnvorrichtungen sind untersagt.
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