Höchstrichterliche Entscheidung - Radfahrer auf die Straße!

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Helmut
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Höchstrichterliche Entscheidung - Radfahrer auf die Straße!

Beitragvon Helmut » 24.11.2010, 23:25

Der ADFC Hamburg schrieb:

<b>Höchstrichterliche Entscheidung - Radfahrende gehören auf die Fahrbahn!</b>

Das Bundesverwaltungsgericht hat am 18. November 2010 bestätigt, was schon seit 1998 in der Straßenverkehrsordnung (StVO) steht: Radverkehr gehört grundsätzlich auf die Fahrbahn. Der ADFC hatte gegen einen unzulässigen Radwegbenutzungszwang geklagt und in höchster Instanz gewonnen. Auch in Hamburg müssen nun etliche, von der Polizei rechtswidrig angeordnete Verkehrsschilder fallen.

In Hamburg gibt es unzählige Bordsteinradwege, die nicht benutzungspflichtig sein dürften – weil sie entweder zu schlecht sind oder es nicht gefährlich ist, auf der Fahrbahn im Mischverkehr zu fahren. Das Urteil (BVerwG 3 C 42.09) stärkt die Rechte der Radfahrenden, frei zu wählen, wo sie fahren möchten. Denn bereits seit dem 1. Oktober 1998 dürfen sie laut StVO die Fahrbahn benutzen. Ausnahmen von dieser Regel gibt es nur dort, wo die Straßenverkehrsbehörde ein blaues Radwegschild aufstellen lässt. Das ist aber nur erlaubt, wenn sie nachweist, dass aufgrund besonderer örtlicher Verhältnisse eine erheblich erhöhte Gefährdung für Radfahrer besteht (§ 45 Absatz 9 StVO). Außerdem müssen solche Radwege bestimmte Qualitätskriterien hinsichtlich Oberfläche, Breite und Linienführung erfüllen.

In vielen Städten halten sich die Straßenverkehrsbehörden aber bis heute nicht an diese Rechtslage. Ohne qualifizierte Prüfung ordnen sie einfach einen Radwegzwang an – »weil das sicherer ist«. Mit dieser rechtswidrigen Praxis hat das höchste Gericht nun endgültig Schluss gemacht! Der ADFC fordert deshalb Hamburgs Polizei auf, alle rechtswidrig aufgestellten blauen Schilder (Verkehrszeichen 239, 240, 241) in der Stadt sofort zu entfernen. „Dieser illegal angeordnete Radwegzwang ist ein echtes Ärgernis, weil er oftmals das sichere und komfortable Radfahren in Hamburg behindert“, so der stellvertretende ADFC-Landesvorsitzende Dirk Lau. Selbst bei bestem Ausbauzustand eines Radwegs darf die Straßenverkehrsbehörde nicht eine Benutzungspflicht anordnen, wenn auf der Fahrbahn keine erhöhte Gefahrenlage besteht!

Der ADFC fordert die Stadt Hamburg und ihre Bezirke auf, alte Radwege nicht mehr zu sanieren. „Es muss vielmehr ein Paradigmenwechsel in Hamburgs Verkehrspolitik erfolgen – weg vom »Prinzip Radweg«“, so Lau. Stattdessen müsse die Stadt endlich auf allen Hauptverkehrsstraßen Radfahrstreifen auf der Fahrbahn markieren.

Der ADFC Hamburg setzt sich bereits seit Jahren erfolgreich dafür ein, dass unzulässige Benutzungspflichten aufgehoben werden: Ob Gertigstraße, Eppendorfer Landstraße oder Heußweg – in allen Fällen ist der Radwegbenutzungszwang beseitigt.

Weiterführende Informationen:

- Bundesverwaltungsgericht – Die offizielle Link zum Urteil (BVerfG)

- Verfahren – Der gesamte Ablauf des Verfahrens durch die Instanzen

- Radwegebenutzungspflicht – Hintergrundseite zur Rechtslage

- Berichterstattung – Unser Pressespiegel zeigt in den Beiträgen ab 19.11.2010 Reaktionen auf das Urteil
Zuletzt geändert von Helmut am 14.10.2011, 09:14, insgesamt 1-mal geändert.
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NOBNOB
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Beitragvon NOBNOB » 25.11.2010, 07:37

Das ist ja schon mal ein Fortschritt. Danke ADFC.
Aber wissen das nun auch die Autofahrer?
Und hier sehe ich nach wie vor das Hauptproblem: die Rücksichtslosigkeit vieler Autofahrer. Viele scheinen es auch überhauptnicht begreifen zu können, dass man mit einem Rennrad 30-40km/h fährt.
Bei den geforderten Radstreifen auf der Fahrbahn sehe ich das Problem, dass sie gnadenlos zugeparkt werden. Und das ist dann sicherlich gefährlich. Bei Radwegen, die durch einen Bordstein getrennt sind, geschieht dies allerdings auch zu oft.
Ein anderes riesiges Ärgernis könnte man damit aber vielleicht lösen, dass man Radfahrern zutraut, an bis zu vier Ampeln zu stehen, um eine Kreuzung zu überqueren. Es gibt in Hamburg und Umgebung einige Kreuzungen, bei denen man selbst gerade aus an zwei Ampeln steht. Natürlich beides Bettelampeln.
Es gibt also noch viel zu tun für den ADFC. Und man sollte sich wirklich überlegen, dem Verein mal beizutreten.
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Janibal
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ADFC

Beitragvon Janibal » 25.11.2010, 09:39

Ohh, hier gibt es mal wieder Öl für mein Feuer. Wieso muss der ADFC die Lobbyarbeit machen, wo es doch den BDR gibt, aber der scheint nur nicht funktionierende Funktionäre zu produzieren. Also raus aus dem BDR und rein in den ADFC oder am besten zeigen, das wir auf der Straße fahren können.

Jetzt nicht den GA1 verlassen....ganz ruhig.....
St. Jan
sNIKE
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Beitragvon sNIKE » 25.11.2010, 15:20

Ich würde mich nicht zu früh freuen. Die Mühlen der Hamburger Behörden mahlen langsam - SEHR langsam! Besonders bei nicht PRO Autofahrerthemen!

Man schaue sich nur die Situation mit den Bettelampeln an: Im Schwarz-Grünen Koalitionsvertrag ist deren Abbau beschlossen worden. Nur was ist bis jetzt in den 2 Jahren seit dem passiert: Wenig - sehr wenig! Auf Anfrage des ADFC teilte die zuständig Behörde mit, das man in der routinemäßigen Überprüfung der Ampelanlegen jeden Einzelfall prüfen werde. SUPER! :mad: :Heul: Sternesehen
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Don Vito Campagnolo
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Beitragvon Don Vito Campagnolo » 26.11.2010, 10:16

Ermutigend finde ich in diesem Zusammenhang, dass es auch auf Seiten der "Rennleitung" Verfechter des Auf-der-Straße-Fahrens gibt:
http://www.ln-online.de/regional/storma ... hp/2883465
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Dreckschleuder
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Beitragvon Dreckschleuder » 28.11.2010, 20:00

Ich fürchte nur, daß man das Abnehmen der Schilder wohl erklagen muß. Von alleine wird da nicht so schnell etwas passieren. Wer muß denn folgenden Sachverhalt beweisen?

"..., wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Rechtsgutbeeinträchtigung erheblich übersteigt"
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Helmut
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Beitragvon Helmut » 13.07.2011, 23:50

Berlin richtet anscheinend in großer Zahl Radspuren auf Straßen ein, klar, dass das den PKW-Fahrern nicht gefällt, denn irgendwem muss man den Platz ja wegnehmen, wo soll er sonst herkommen? Siehe

http://www.bild.de/regional/berlin/fahr ... .bild.html

Gefunden im Pressespiegel des BDR.
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Sven1975
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Beitragvon Sven1975 » 18.07.2011, 14:55

http://www.bild.de/regional/berlin/fahr ... .bild.html

Ein schöner Artikel, aber diese Radspur wird auch nicht lange frei bleiben. Hier in Oldenburg gibt es ähnliche Rad-/Fusswege, die nur per weisse Linie von der Fahrbahn getrennt sind. Der Effekt ist, dass dort immer die Busse langheizen - auch wenn ein Radfahrer oder Fussgänger sich dort gerade bewegt..... Oder es wird als Parkbucht benutzt (im übrigens besonders gerne von Behördenfahrzeugen!).

Sinnvoll wäre nur eine separate Radspur, die links und rechts baulich abgetrennt wird - wie in Holland.
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Helmut
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Beitragvon Helmut » 20.07.2011, 00:36

Selbst die Bild erkennt den Radfahr-Boom an. Siehe

http://www.bild.de/regional/hannover/ha ... .bild.html

Gefunden im Pressespiegel des BDR.
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Erdinguerre
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Beitragvon Erdinguerre » 14.10.2011, 08:35

Müssen wir jetzt nur in Ausnahmen die Radwege benutzen?

Auf 'ner RTF letztens erzählte mir einer, der so tat als ob er etwas von Jura verstünde, dass ich das so falsch verstanden hätte...

Wie ist es denn eigentlich im Schadenfall, wenn ich also trotz anderweitiger Auschilderung auf der Straße fahre und in einen Unfall verwickelt werde... Trage ich dann eine Mitschuld?
Deichfahrer
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Beitragvon Deichfahrer » 14.10.2011, 08:54

Hallo Erdinguerre,

diese Fragen habe ich auch mir selbst gestellt. Diese Frage habe ich unserer Dorfpolizei gestellt. Halte ich mich an die Stvo, gibt es kein Stress und wenn ich das rote Fahrradschild sehe, ausweichen auf Fahrradweg.

Nach meinen Erfahrungen bin ich nach meinen Einschätzungen und den Verkehrsbegebenheiten gefahren. Große Probleme machen aus meiner Sicht die LKWs, fahren so dicht am Rennradfahrer vorbei, dass man den Blinker schon im Nacken hat. :mad:

Unser Wunsch ist, unfallfrei unsere Runden drehen. ;-)
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Beitragvon Erdinguerre » 14.10.2011, 09:30

Moin Deichfahrer!

Da gebe ich Dir Recht: Unser Wunsch ist, unfallfrei unsere Runden zu drehen...

Das ist mir in der Vergangenheit auch größtenteils gelungen.
Wenn es aber mal schiefging (ohne große Folgen), dann fast immer innerorts, wenn ich den Radweg benutzt hatte.

Wäre ich weiter bräsig auf der Straße gefahren, hätte die Welt vielleicht einen Huper mehr gehört, aber ich und mein Rad hätten ein paar Kratzer weniger gehabt. Außerdem kann so etwas ja auch mal deutlich schlimmere Folgen haben.

Mein Fazit (und wohl auch das des Bundesverwaltungsgerichtes): Innerorts auf Radwegen fahren ist meist gefährlicher als auf der Straße.
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Beitragvon Sven1975 » 24.02.2012, 13:50

Aber rechtlich hat sich für uns nichts geändert! Wenn dort ein Schild steht, muss der Radweg auch benutzt werden! Ohne wenn und aber.

Man kann gegen das Radwegsschild klagen und wenn es weg ist, dann darf (und muss) man die Straße nehmen. So lange die Stadt oder Gemeinde das Schild nicht wegnimmt oder ändert, muss der Radweg benutzt werden!

Das bestätigen auch immer wieder die Gerichtsurteile, wenn Unfälle passiert sind!
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Bagdad-Biker

Beitragvon Bagdad-Biker » 13.04.2012, 17:20

Zum Thema Radweg. Ein wenig schmunzeln musste ich schon.
http://www.youtube.com/watch?v=baVaQrbo ... ure=relmfu
sonja1
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Beitragvon sonja1 » 18.05.2012, 12:16

Erdinguerre hat geschrieben:Müssen wir jetzt nur in Ausnahmen die Radwege benutzen?

Auf 'ner RTF letztens erzählte mir einer, der so tat als ob er etwas von Jura verstünde, dass ich das so falsch verstanden hätte...

Wie ist es denn eigentlich im Schadenfall, wenn ich also trotz anderweitiger Auschilderung auf der Straße fahre und in einen Unfall verwickelt werde... Trage ich dann eine Mitschuld?
Nur um das einmal klarzustellen. Es gibt unterschiedliche Rechtsverhältnisse: Radfahrer - Staat (eine sog. öffentlich-rechtliche Beziehung) und Radfahrer - Unfallgegner (eine rein privatrechtliche Beziehung).

Wenn ihr also auf der Straße fahrt, obwohl ein (nicht benutzungspflichtiger, aber ausgeschilderter) Radweg vorhanden ist, und es kommt zu einem Unfall, hat dieses zwei Folgen.

Der Staat (Polizei bzw. Bußgeldbehörde) wird möglicherweise ein Bußgeld wegen fehlender Benutzung des Radwegs verhängen. Das läßt sich mit Erfolg angreifen, wenn der Radweg nicht die Voraussetzungen für die Benutzungspflicht erfüllt. Das Bußgeld entfällt dann.

Im Verhältnis zum Unfallgegner wird dem Radfahrer jedoch eine erhebliche Mitschuld wegen fehlender Benutzung des Radwegs vorgeworfen werden, da im Zeitpunkt des Unfalls der Radweg (fehlerhaft) als benutzungspflichtig ausgewiesen war - auch wenn dies zu unrecht erfolgt ist.
Sonja - die radelnde Anwältin

www.rechtsanwaeltin-richter.de
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Beitragvon Sven1975 » 18.05.2012, 20:46

Ich glaube pauschal kann man sagen: der Radfahrer hat (fast immer mindestens) Mitschuld. Liegt einfach in der Natur der Sache...
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