Abzocke im schönen Landkreis Pinneberg

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Holger
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Abzocke im schönen Landkreis Pinneberg

Beitragvon Holger » 10.08.2009, 09:16

Was tut man wenn man morgens um 10.00 über einsame Landstraßen von Hom nach Haseldorf radelt und einen Polizeiwagen am Straßenrand stehen sieht ? Man denkt nix Böses. :)
Wenn der Fahrer dieses Polizeiwagens sich dann auch noch angeregt mit einem Rennradfahrer unerhält, denkt man immer noch nix Böses. :)
Wenn man dann aber 2 Minuter später von einem Polizeiwagen auf der Straße angehalten wird "STOP POLIZEI", dann denkt man: was will der denn ? :oops:
Wenn dann ein beamter aus seinem Auto klettert und einem erklärt das man doch den Fahrradweg zu benutzen hat, dann weiß man wo man ist. :?
Brav gibt man seine Personalien an, denkt immer noch an das Gute im Menschen und lässte eine Ermahnung über sich ergehen, über die Gefahren die Autofahränfänger durch Überholmanöver von uneinsichtigen Rennradfahrern und ähnlichen Quatsch. :HaHa:
Am Ende wurde uns mitgeteilt, das da ganze wohl 15,00 € kosten wird. :cry:
Vielen Dank, mein Verhältnis zu den Ordnungshütern im Landkreis Pinneberg hat eine ganz neue Qualität bekommen und ich weiß nun endlich die harte sonntägliche Arbeit zu schätzen. :mad:
Zuletzt geändert von Holger am 10.08.2009, 09:40, insgesamt 1-mal geändert.
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hanseat
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Beitragvon hanseat » 10.08.2009, 09:34

oh man, :mad:
ich frage mich, wo soll das Ganze hinführen? Sollen Rennradfahrer nur noch auf der Bahn fahren?

Soll man als Rennradfahrer mit 35 bis 40 kmh auf den in diesem Fall zwar gut asphaltierten, aber viel zu schmalen Rennradwegen zwischen Holm und Haseldorf fahren, während die breiten Landstraßen fast komplett frei von jeglichem Verkehr sind? Am Sonntag sind die Fahrradwege dagegen üblicherweise von Sonntagsausflüglern auf Hollandrädern bevölkert. Aufgrund des Geschwindigkeitunterschieds, Irritationen und der Enge sind dann Unfälle vorprogrammiert. Wollen das die örtlichen Behörden erreichen?

Wenn auf der Bundesstrasse nicht gefahren wird, dann ist dies nachvollziehbar, aber auf den Kreis- und Landstrassen sollte man uns die Freiheit nicht nehmen...

Übrigens: Das Ganze hat natürlich System! Natürlich weiß Sheriff Schreck von den anstehenden Cyclassics! Bei so vielen Trainierenden lässt sich besonders viel Geld in die Kreiskassen spielen...
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...wir sitzen alle in einem Boot, die einen rudern und die anderen genießen die Aussicht...
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Hanseaticer
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Beitragvon Hanseaticer » 10.08.2009, 09:50

Ist es nicht rechtlich eh so,dass man den Fahrradweg nicht benutzen MUSS?
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harald_legner
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Beitragvon harald_legner » 10.08.2009, 11:03

Hanseaticer hat geschrieben:Ist es nicht rechtlich eh so,dass man den Fahrradweg nicht benutzen MUSS?
Da steht wohl alles Wissenswerte dazu:
http://bernd.sluka.de/Radfahren/rechtlich.html
[hl]
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Manfred
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Beitragvon Manfred » 10.08.2009, 12:09

Nach den Allgemeinen Verkehrsregeln der Straßenverkehrsordnung (StVO) § 2 Ziff. 4 gilt folgendes für uns Radfahrer:

"... Sie müssen Radwege benutzen, wenn die jeweilige Fahrtrichtung mit Zeichen 237, 240 oder 241 (das sind die blauen Verkehrsschilder mit einem weißen Fahrrad) gekennzeichnet ist. Andere rechte Radwege dürfen sie benutzen. Sie dürfen ferner Seitenstreifen benutzen, wenn keine Radwege vorhanden sind....."

Das alles und noch viel mehr könnt ihr dem Breitensportkalender des BDR auf Seite 22 usw. nachlesen, dort stehen die Gesetzestexte für Radfahrer. ;-) ;-)
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Grotefend
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Glück gehabt!

Beitragvon Grotefend » 10.08.2009, 12:28

Mann, hatte ich da Glück, daß ich erst um 11:00 Uhr die Strecke gefahren bin, die Holger den "Wegezoll" gekostet hat.
Wer erinnert sich nicht der eifrigen Aktionen, als in früheren Jahren die Pinneberger Polizei bei der Wederler RTF den Startbereich regelrecht abgeriegelt hatte, um alle Räder auf vorgeschriebene Ausrüstung (Klingel, Dynamo-Licht, Speichen- und Pedalreflektoren etc.) zu rüfen.
Wenn der Holmer Dorf-Sheriff unausgelastet ist, hätte ich einen Tipp für ihn: Einen Fortbildungkurs über Verkehrsunfallaufnahme zu besuchen.
Meine Erfahren lassen dies jedenfalls sehr wünschenswert erscheinen:
Als ich vor zwei Jahren in Holm (auf dem komb. Geh-Radweg!) von einer forschen BMW-Fahrerin, die mit Schwung aus einer Einfahrt gleich bis zum Bordstein durchrauschte, zu einem Flug über ihre Motorhaube "eingeladen" mit erheblichen Kopfverletzungen liegen blieb, nahm besagter (und ich gehe davon aus, daß es immer noch derselbe ist) das Nötige zu Protokoll.
Was er daraus in seinem Bericht für die Staatsanwaltschaft verwertete, war an Dürftigkeit allerdings nicht zu unterbieten. Mein Anwalt sagte mir, die Akteneinsicht hätte bei ihm zunächst einen Lachanfall verursacht, der dann jedoch dem Mitleid mit dem Verfasser gewichen sei. Außer ein paar nichtssagenden Fotos über die Gegend, in der der Unfall sich ereignete und völlig unreflektiert wiedergegebenen Behauptungen der Unfallverursacherin sei nichts, aber auch gar nichts an amtlichen festgetellten Sachverhalten in der Akte vorhanden gewesen. (Daß hierdurch die Verfolgung meiner Ersatzansprüche wesentlich erschwert worden sind, versteht sich, denn ich selbst hatte vor Ort nicht die nötigen Feststellungen treffen können, weil ich mit schweren Verletzungen ins Krankenhaus gebracht worden war.)
Aber woher soll es auch kommen, wenn der gute Mann sich damit beschäftigt, am Sonntagvormittag Radfahrer zu verfolgen, die auf einsamen Straßen sich erdreisten, vom rechten (Rad-)wege abzukommen.
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Beitragvon snief » 10.08.2009, 13:10

Tja, schwieriges Thema.

Über Radwegebenutzungspflicht kann man streiten und man kann diese und andere Regelungen der Straßenverkehrsordnung für Blödsinn halten - solange es sie jedoch gibt, muss man sie befolgen.

Und wenn man davon abweicht, dann muss man sich auch dessen bewusst sein, dass es kostet, wenn die Einhaltung dieser Regeln mal kontrolliert wird - völlig egal, wann und wo. Ist dann halt "Blöd gelaufen", leider.

Einem Autofahrer würden wir sicher auch alle das "Beschwerderecht" absprechen, wenn er mit 220 Sachen über die "Sonntags leere Landstraße" kachelt und dabei geblitzt wird... ;)

(Dabei will ich das nicht gutheißen und finde die Regelungen der Radwegebenutzungspflicht für totalen Blödsinn und ich nutze auch die Straße, aber ich beschwere mich dann auch nicht, wenn's mal schief geht ;) )
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Beitragvon duerckheimer » 10.08.2009, 13:23

Wobei es doch auch Ausnahmen der Benutzungspflicht gibt... Radwege müssen benutzt werden, wenn es - unter anderem - zumutbar ist. Das "zumutbar" ist wieder Auslegungssache...

Man soll seine Geschwindigkeit der Belagverhältnissen des Radweges anpassen... Ja dann kann ich gleich mein Rennrad in die Ecke stellen, weil ich mit dem Hollandrad diese Geschwindigkeit auch fahren kann. Schließlich verfolge ich doch mit der Nutzung des Rennrades ein sportlich orientiertes Ziel, welches unter Aspekt des Trainings bzw der Ausrichtung dieser Sportart das "schnellere Fahren" ist. Dieses "schnellere Fahren" kann man leider auf vielen Radwegen nicht folgen, da die Zustände arg zu wünschen lassen. Wenn ich dann noch in die Betrachtung die Kosten für ein entsprechendes Sportgerät rechne, dann erachte ich die Nutzung vieler Radwege als unzumutbar!!!

Auch ich fahre so oft und solange wie möglich auf der Straße, hin und wieder gibt es Abschnitte auf denen ich es vorziehe auf einen Radweg auszuweichen.
Gruß
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Beitragvon snief » 10.08.2009, 14:49

Ich werfe dann aber mal ein, dass ein Porsche-Fahrer in den wesentlichen Punkten dann ähnlich denken würde... ;)
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Grotefend
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Legal oder legitim?

Beitragvon Grotefend » 10.08.2009, 20:04

Leider sind viele Sachverhalte -und besonders im Verwaltungsrecht- komplizierter, als sie auf den ersten Blick scheinen. Nicht alles, was den Buchstaben einer Vorschrift punktgenau entspricht, ist deshalb automatisch richtig. Wäre es anders, dürfte z. B. das "vorschriftengetreue" Handeln von Zockern in Banken oder die private Nutzung von Dienstwagen einer Ministerin überhaupt nicht hinterfragt werden. Gleiches muß für die hier diskutierte Vorgehensweise des Holmer Polizisten gelten.

Anders als im Strafrecht hat der einschreitende Beamte im Ordnungwidrigkeitenrecht einen recht weiten Ermessenspielraum, sowohl ob er bei einem Verstoß einschreitet und mit welcher Konsequenz. Dabei sollen geringfügige Ordnungswidrigkeiten nicht in jedem Fall "buchstabengenau", sondern mit Augenmaß verfolgt und geahndet werden. So ist es sehr wohl ein beachtenswerter Unterschied, ob snief mit einem Porsche mit 220 über die Straße brettert oder ein (Renn-)radfahrer den Radweg unbeachtet läßt. Daß sich bei diesen beiden das Gefährdungspotential gravierend unterscheidet, liegt wohl auf der Hand.

Ich werde, auch aufgrund der Vorkommnisse in vergangenen Jahren, den Verdacht nicht los, das Radfahrer, und besonders sportliche, bei der Polizei im Kreis Pinneberg nicht gern gesehen sind.

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Re: Legal oder legitim?

Beitragvon snief » 11.08.2009, 09:45

Grotefend hat geschrieben:Leider sind viele Sachverhalte -und besonders im Verwaltungsrecht- komplizierter, als sie auf den ersten Blick scheinen. Nicht alles, was den Buchstaben einer Vorschrift punktgenau entspricht, ist deshalb automatisch richtig. Wäre es anders, dürfte z.B. das "vorschriftengetreue" Handeln von Zockern in Banken oder die private Nutzung von Dienstwagen einer Ministerin überhaupt nicht hinterfragt werden.
Da wirfst du jetzt aber rechtliche und moralische Beurteilung ein wenig durcheinander. ;)
Anders als im Strafrecht hat der einschreitende Beamte im Ordnungwidrigkeitenrecht einen recht weiten Ermessenspielraum, sowohl ob er bei einem Verstoß einschreitet und mit welcher Konsequenz. Dabei sollen geringfügige Ordnungswidrigkeiten nicht in jedem Fall "buchstabengenau", sondern mit Augenmaß verfolgt und geahndet werden. So ist es sehr wohl ein beachtenswerter Unterschied, ob snief mit einem Porsche mit 220 über die Straße brettert oder ein (Renn-)radfahrer den Radweg unbeachtet läßt. Daß sich bei diesen beiden das Gefährdungspotential gravierend unterscheidet, liegt wohl auf der Hand.
Da ist natürlich richtig, war von mir auch bewusst überzeichnet.

Ich tue mich einfach schwer mit den vielfach gehörten "Argumenten" von Radfahrern bei Übertretungen von Regeln. "Die Straße ist doch frei, muss ich mich doch nicht an Radwegebenutzungspflicht halten", "Ich muss doch ganz schnell fahren und der Belag auf dem Radweg ermöglicht das nicht", "Da kommen doch abends nie Autos, kann ich doch ruhig bei Rot über die Ampel fahren/verkehrt herum durch die Einbahnstraße" usw. usf.. Ähnliche Argumente von Autofahrern in durchaus vergleichbaren Situationen (Belag, rote Ampeln etc.) werden dann gerne empört vom Tisch gewischt (kein konkreter Bezug zu einem Beitrag hier).

Unabhängig vom Sinn oder Unsinn einer Regelung (ich finde die Radwegebenutzungspflicht wie gesagt nonsens und auch die ganze Nacht eingeschaltete Ampeln auf gottverlassenen Straßen) - wenn man sich darüber hinweg setzt, tut man dies bewusst und im Risiko, bestraft zu werden (muss man dann in Kauf nehmen, aber nicht anschließend "jammern" ;) ). Und eine Legitimität daraus abzuleiten, Regeln überschreiten zu können, weil etwas zwar rechtlich in bestimmter Form festgelegt, aber nicht "automatisch richtig" ist und quasi "Straffreiheit" zu fordern, ist ein ziemlich zwiespältiger Punkt. Wo fängt das an, wo hört es auf?
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Beitragvon Bergwasserziegentraeger » 11.08.2009, 11:54

snief hat geschrieben:Ich werfe dann aber mal ein, dass ein Porsche-Fahrer in den wesentlichen Punkten dann ähnlich denken würde... ;)
Nicht doch! Die Zumutbarkeitsfrage bei der Benutzungspflicht von Radwegen läßt sich nicht auf Pkw und Straßen übertragen. Dort ist der Porsche Fahrer auch an die StVO und die darüber festgelegten Geschwindigkeitsbeschränkungen gebunden. Er darf eben nicht mit 220 über die Landstraße kacheln, wenn das Verkehrsaufkommen oder der Belag das möglich machen würden, denn die Höchstgeschwindigkeit auf der Landstraße ist grundsätzlich auf 100 beschränkt oder liegt per Verkehrszeichen sogar noch darunter. Der Rennradfahrer darf übrigens ebenso nicht mit mehr als 30 km/h durch eine 30-Zone jagen.

Grundstücksausfahrten und Abzweigungen, die Radwege kreuzen: Heikles Thema. StVO §1 sollte da eigentlich bereits reichen. Ist aber leider nicht so. Denn während der Radfahrer auf solchen Radwegen dann immer wieder absteigen und schieben müsste, schiessen die Kfz unter Mißachtung der StVO über die Radwege hinaus. Und zwar erfahrungsgemäß in fast allen Fällen. Die Unfallgefahr ist derart erhöht, daß Radfahrer besser auf die Straße ausweichen, wo sie gesehen werden und selber bessere Sicht haben. Insbesondere innerorts.

Außerhalb von Ortsschaften wären viel mehr Radwege zumutbar, wenn sie vernünftig gepflegt würden. Stattdessen bringen sie zusätzliche Gefahren, wie massenweise Scherben, große Sandflächen und grobe Verschmutzungen, aufgebrochenen Belag, unübersichtlich zugewachsene Engstellen und Kurven, Gegenverkehr und Fußgänger, sowie verwirrende Streckenführung ohne Sicht auf die Straße. Im Herbst für unzumutbar halte ich z.B. auch zentimeterdicke Ansammlungen von Laub (egal, ob trocken oder nass), besonders, wenn dadurch die Grenzen des Radweges nicht erkennbar sind.
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Beitragvon Holger » 11.08.2009, 14:23

Schon Klasse, das mein Vergehen mit einer Geschwindigkeitsübertretung von mehr als 120km/h ausserorts verglichen wird.
Eigentlich habe ich richtig Glück gehabt und bin preiswert davon gekommen und sollte wirklich nicht jammern.
Somit ein herzliches Dankeschön für die Rettung meiner dunklen Seele, nun weiß ich das auch Sonntags um 10.00 die Straßenverkehrsordnung gilt und weise jeden Gedanken, das hier nicht um die Verkehrsicherheit von Radfahrern im Straßenverkehr, sondern um Geld ging weit von mir. ;-)
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harald_legner
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Beitragvon harald_legner » 11.08.2009, 14:29

Wäre es ums Geld gegangen, hättest du auch noch für dein (vermutlich) nicht der StVO entsprechendes Rad zahlen dürfen ...
[hl]
Bagdad-Biker

Beitragvon Bagdad-Biker » 11.08.2009, 19:42

harald_legner hat geschrieben:Wäre es ums Geld gegangen, hättest du auch noch für dein (vermutlich) nicht der StVO entsprechendes Rad zahlen dürfen ...
BINGO!!!!!! Ich denke auch, dass der Cop noch Milde walten ließ. Wobei 15 € natürlich schon ärgerlich sind. Aber mal ganz nüchtern betrachtet gibt es keinen Grund zum Jammern. Wir haben nun mal ein Gesetz das besagt:Du hast den Radweg zu benutzen! Ein weiteres besagt: Zahle 15 € wenn Du o. g. Gesetz nicht einhälst!

Man kann zu diesen Gesetzen stehen, wie man will. Solange es sie gibt, sind sie einzuhalten. Oder es kostet halt. Des Risikos warst Du dir sicherlich bewusst. Viele Male bist Du ungestraft davongekommen. Nun hat es Dich erwischt. Pech gehabt.

Die generelle Radwegebenutzungspflicht ist ein schwieriges Thema. Einerseits nerven mich die Radler schon des öfteren. Insbesondere dann, wenn ein gut ausgebauter Radweg ungenutzt bleibt und sich der Autoverkehr stattdessen staut. Andererseits sind viele Radwege in so schlechtem Zustand, dass die "Flucht" auf die Straße, insbesondere mit den filigranen Laufrädern des RR, nachvollziehbar erscheint. Von daher, ginge es nach mir: Fahrt ruhig auf der Straße. Aber haltet nicht den Verkehr auf und jammert nicht, wenn was passiert.

Mir stellt sich nur folgende Frage, und ich bitte das mal nicht durch die rosa Radsportbrille zu betrachten: Ist es gerechtfertigt ein oder mehrere Gesetze zu ändern, um es einem Bruchteil der Radfahrer Deutschlands zu ermöglichen ein filigranes Rad zu fahren? Weit mehr Berechtigung würde ich der Forderung zusprechen, dieser Bruchteil der Radler solle sich ein Rad kaufen, mit dem man Deutschlands Radwege auch benutzen kann.
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Beitragvon Hanseaticer » 11.08.2009, 20:32

Hab grad heute wieder festgestellt, dass das ein äussert schwieriges Thema ist. Hab ne Tour aus der City raus gemacht und versucht, nur Radwege zu benutzen. Und zwar solche, die auch dick gekennzeichnet sind.

Folge war, dass ich nach 5 KM schon extrem genervt war, weil fast alle Strasseneinfahrt mit dem Rennrad zur Hodenschleuder wurden oder ich Angst um meine Gabel hatte. Jedes Mal auf 15 KM/h runterbremsen nervt dann doch gewaltig. Teilweise haben Baumwurzeln den Weg uneben gemacht, welche kaum zu sehen waren. Dementsprechend unsanft war der Kontakt.

Gut ausgebaute Radwege mit einer Benutzungspflicht zu versehen, ist ok. Aber zumindest hier im Hamburger Osten kann man die deutlich gekennzeichneten Radwege grösstenteils wirklich in die Tonne kloppen.

Es sei denn, man hat eine Federgabel am RR ...
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Beitragvon Bergwasserziegentraeger » 12.08.2009, 07:46

Kennt jemand ein neueres Urteil hierzu?
Schnell fahren entbindet von Benutzungspflicht

Für alle flotteren (Alltags-)Radfahrer gibt es noch eine frohe Botschaft: Ist der Zustand des Radweges so, daß er noch benutzt werden kann, aber zum Langsamfahren zwingt, besteht keine Benutzungspflicht. So verneint das OLG Köln (NZV 1994, 278) die Radwegebenutzungspflicht ausdrücklich nicht nur, wenn der Radweg sich in einem solch schlechten Zustand befindet, daß er gar nicht benutzt werden kann, sondern auch (schon) dann, wenn "das schnelle Befahren mit dem Rennrad nicht möglich war, der Weg aber bei reduzierter Geschwindigkeit" hätte benutzt werden können. Der Radfahrer braucht sich danach nicht auf den Radweg verweisen zu lassen, wenn er schneller fahren will und kann, als der Radweg es zuläßt.

http://www.geocities.com/RainForest/Jun ... licht.html
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Fülle
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Beitragvon Fülle » 12.08.2009, 08:06

Radwege sind oft rechtswidrig, weil nicht den Vorschriften entsprechend erstellt sind (straßenbegleitend, ausreichende Breite), sie sind unzumutbar weil kaputt und sie sind schweinegefährlich, auf der Straße fahren ist um einiges sicherer. Nirgendwo passieren so viele Unfälle wie an Ausfahrten und Seitenstraßen, besonders dann wenn der Radweg beidseitig befahrbar ist.

Die Hamburger Polizei hat das mit der Unzumutbarkeit vor einiger Zeit auch in der Sendung "Markt" im Dritten zugegeben.

Der Pinneberger Sheriff ist ein *****. Der hat ja auf jeden Fall einen Ermessenspielraum. Wenn mit solcher Konsequenz Autofahrer verfolgt würden, die eine durchgezogene Linie überfahren, mit weniger Seitenabstand als 1,5 m einen Radler überholen usw., dann würde einem das Wort Willkür jedenfalls nicht sofort einfallen.

Insofern fällt mir die Wahl leicht, im Zweifel fahre ich auf der Straße denn ich bin auch der Verkehr. Seitdem ich das kapiert habe, stören mich auch keine Radler mehr auf der Straße wenn ich selber im Auto sitze. Wieviel Zeit verliert man da? 30 Sekunden?
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Beitragvon GC » 23.08.2009, 12:18

Es geht den Autofahrern nicht um die Zeit die sie verlieren. Was bei uns immer wieder vorkommt, man fährt einen "Berg" rauf, unmittelbar vor der Kurve geht es wieder leicht abwärts. Als Autofahrer komme ich mit 100 km/h angefahren und...sch....da ist ein RR-Fahrer in der Kurve. Nun kommt auch noch ein Auto von vorne. Was tun??? Klar, der Autofahrer macht eine Vollbremsung um den RR-Fahrer nicht zu erwischen. Was auch Spaß macht, wenn der Stelle zwei RR-Fahrer sind und nebeneinander fahren.

Entlang der Straße führt ein hervorragender Radweg lang. Der Belag ist auch noch wesentlich besser als der Belag der Straße. Übersichtlich ist er auch. Ich bin nun selbst viel mit dem Rad unterwegs, auch schnell. Aber die Radwege benutze ich trotzdem. Und besonders bei solchen Straßen.

Fazit: Nicht nur über die Gesetze und die Autofahrer meckern bzw. unsere Ordnungshüter, sondern auch ein gewisses Maß an Eigenverantwortung als RR-Fahrer entwickeln.
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Beitragvon weicjo » 23.08.2009, 19:20

Tja, genau die Strecken zwischen Haseldorf nach Hetlingen und Holm haben die mit wohl besten Radwege die ich kenne. Sind ja auch erst vor ca. 2 Jahren neu gemacht worden. Und gefährliche Ausfahrten gibt es da auch so gut wie keine. Da meine Trainingsrunden zu 95% immer diesen Abschnitt mit einschließen, kann ich aus eigener Erfahrung nur sagen, dass ich seitdem ich dort auf dem Radweg fahre, alles wesentlich entspannter abläuft.

Gerade die Strecke zwischen Hetlingen und Holm ist auf der Straße nicht ungefährlich. Ein Kollege von mir wohnt in Hetlingen und was der dort auf dem Teilstück regelmäßig mit uns Radlern erlebt, ist nicht sehr spaßig. Mich hat es zumindest bestärkt auf dem Radweg zu fahren. Zugegeben, ich fahre meistens alleine, aber mit bis zu drei Fahrern ist es durchaus vertretbar. Auch heute an einem so schönen Sonntag gab es null Probleme.

Die Ordnungshüter habe ich neulich auch dort gesehen. Hatte eine 5er Gruppe kurz vor dem Ortsausgang Haseldorf überholt, bin dann links auf den Radweg, die 5 nicht. 100 Meter weiter durften sie dann alle rechts ran, ein Zivilwagen der Polizei hat sie sich vorgenommen. Muss ehrlich zugeben, dass ich ein wenig geschmunzelt habe.

Ansonsten muss ich Olli recht geben, jeder kennt die Gesetze und muss es für sich selbst verantworten, wenn er sie bricht. Hab ich neulich auch gemacht (hat mich 200 Euro gekostet, hatte aber nichts mit Radeln zu tun), bezahlt und nächstes mal vielleicht nicht amchen :-)

Ich hoffe es entsteht jetzt kein falscher Eindruck, ich fahre auch nicht immer auf dem Rad so wie es unsere Ordnungshüter vorsehen, aber gerade das angesprochene Teilstück lässt auf dem Radweg für mich keine Wünsche offen...

Bleibt alle gesund!
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Grotefend
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Beitragvon Grotefend » 24.08.2009, 13:23

Den Ausführungen von weijco kann ich -bis auf eine Ausnahme- völlig zustimmern. Besonders der im vorigen Jahr neu aspahltierte Radweg von Haseldorf über Hetlingen nach Holm ist im Komfort nicht zu übertreffen (wenngleich schon wieder die ersten Baumwurzeln ihren Druck ausüben) und kann auch jedem Rennradfahrer empfohlen werden.
Doch wie sieht es innerhalb der Orte aus? In Hetlingen mußt du (wie zuvor in Haseldorf auch) erst die Fahrbahn überqueren und dann darfst du den Gehweg benutzen! In Holm dasselbe.
Und daß es kaum gefährliche Ausfahrten gibt, halte ich für ein Gerücht. Erst vor gut einem Jahr hat mich in Holm, kurz hinter dem Ortseingang, eine forsche BMW-Fahrerin zu einem "Freiflug" über ihre Motorhaube eingeladen, der mich um ein Haar das rechte Auge gekostet hätte. (Beschrieben in meinem Beitrag vom 15.2.09 im Abschnitt 'Technik - Händler' unter dem Titel: "Sind Helmvisiere gefährlich?") Dies zum Thema "Sicher fahren auf Radwegen".
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Beitragvon weicjo » 24.08.2009, 15:34

Stimmt Grotefend, ich habe die Orstdurchfahrten nicht erwähnt. Dort fahre ich dann auf der Straße, weil die Radwege am jeweiligen Ortseingang enden.
Innerhalb Holms magst Du recht haben, das kann ich nicht beurteilen, weil ich kurz vor Holm immer rechts abbiege Richtung Friedhof/Wedel.

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Italo Racer
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Beitragvon Italo Racer » 28.08.2009, 21:52

Ich finde es immer nur Komisch :oops: Eine Mofa fährt 25 Km/h. Ein Ambitionierter Rennradfahrer fährt auf dem Stück ohne Problem 30-40 Km/h beider tragen ein Helm wo ist da jetzt der unterschied. :oops:
Meistens fahre ich auf dem Stück sogar noch einen Sprint so das man zum Teil über 40km/h kommt
und gerade wenn man mit mehreren Leuten fährt da finde ich dann den Radweg ziemlich gefährlich. Und der Mofa Fahrer kann mit seinem 25Km/h gemütlich weiter auf der Straße fahren :mad:

Kann mir das mal einer erklären :oops: :oops: :oops: :oops: :oops: :oops:
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Beitragvon weicjo » 30.08.2009, 20:57

@Italo Racer: Mit Logik darfst Du nicht versuchen das zu erklären..da regt man sich nur drüber auf.

Das Gesetz ist nun mal so...
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Beitragvon Italo Racer » 01.09.2009, 07:32

Demnächst steht dann die Polizei noch in Wedel und Blitzt die Radfahrer die mit über 30 durch eine 30 Zone fahren :mad:
Ich könnte Wetten das kommt als nächstes von den Jungs aus Wedel. :mad: Denn seit Heute gelten andere Gesetze für Fahrradfahrer :mad:

Zum Glück bin ich Rennradfahrer :D
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