Akkulampen bald legal, Dynamopflicht vor dem Aus?

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Helmut
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Akkulampen bald legal, Dynamopflicht vor dem Aus?

Beitragvon Helmut » 02.07.2013, 00:22

Gefunden im Pressespiegel des BDR:

Für Radfahrer sollen aufsteckbare Akku-Lampen voraussichtlich bald erlaubt sein. Das sieht eine Änderung der Straßenverkehrszulassungsordnung vor, über die der Bundesrat am kommenden Freitag abstimmen soll. Siehe

http://www.rad-net.de/nachrichten/dynam ... 30083.html
Wenn's um die Wurst geht, sollte man gut abschneiden.
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Heimfelder Dirk
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Beitragvon Heimfelder Dirk » 02.07.2013, 12:50

Mal sehen, was der sg. Bundesverkehrsminister, Raserlobbyist Ramsauer daraus macht. :Weissnicht:
:gruss: dirk
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Indorain
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Beitragvon Indorain » 03.07.2013, 14:29

Ich gehe davon aus, dass dann sehr viele Radler mit schlechter Beleuchtung unterwegs sein werden!

Warum? Nun, eine Akku-Lampe muss mitgeführt, aufgeladen und der Akku bzw. Batterien i.O. sein. Zudem werden die Radhersteller auf eine Lichtanlage verzichten und auf Anstecklampen verweisen. Der Kunde kauft sich dann, weil das Rad ja schon genug gekostet hat, eine billige Funzel. Beim nächsten Schlagloch fliegt die weg, wird geklaut.... Ein Dynamolicht funktioniert immer wenn man es braucht und es gibt sehr gute Nabendynamos und Lampen!
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Helmut
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Beitragvon Helmut » 03.07.2013, 20:54

Dazu schreibt Gunnar Fehlau, Fahrradexperte und Leiter des pressedienst-fahrrad:

„Die Gesetzesnovelle ist ein Schnellschuss, der weder ein klares politisches Ziel erkennen lässt, noch adäquat die Nutzungsrealität von Fahrrädern in Verkehr, Freizeit und Sport abbildet. Weiterhin ignoriert das Gesetz den aktuellen Stand der Beleuchtungstechnik fürs Fahrrad. So wünschenswert eine Überarbeitung des Gesetzes ist, so sehr sollte dies gewissenhaft und unter Anhörung aller relevanten Interessengruppen passieren. Es geht nicht alleine um das Fahrrad des Einzelnen, es geht um sichere Mobilität und Freizeitgestaltung einer Gesellschaft. Fahrradtechnik ist kein Sommerloch-Thema!“

Mehr Infos, siehe

http://www.pd-f.de/2013/07/03/7179-dynamopflicht/
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Scotty62
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Beitragvon Scotty62 » 04.07.2013, 09:51

Das Hauptproblem wird dann wohl das derzeit rund 90 % aller Akku Lampen gar nicht diesem neuen Gesetz entsprechen.....
und der Normalo Radler diesen Text auch nicht kennt !

Also werden die Hersteller alle zugelassenen Leuchten entsprechend bewerben und sich auch bezahlen lassen.
Es muß ja schließlich ein Prüfzeichen drauf und eine Akku-Ladeanzeige drin sein.

Das werden die Chinesen im Billigsegment wohl nicht bieten :cool:

hier eine Stellungname von Busch & Müller dazu

http://www.bumm.de/fileadmin/user_uploa ... Anlass.pdf
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Helmut
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Beitragvon Helmut » 09.07.2013, 00:02

Egal, wie diese Regelung auch ausfallen mag, für mich ist klar, dass an ein Alltagsrad (Alltag ist auch in der dunklen Jahreszeit) eine mit einem Dynamo betriebene Beleuchtung gehört, heutzutage eine mit LEDs, weil ausfallsicher.

Wie aber soll der Gesetzgeber festlegen, woran man ein Alltagsrad für den Schutzmann rechtlich eindeutig erkennen kann? Insofern kann ich mit der Freigabe der Akku-/Batterieleuchten meinen Seelenfrieden finden.

Das schreibt einer, der an seinem und dem Alltagsrad seines Mädels auf bestmögliche Beleuchtung achtet, um besser sehen und gesehen zu werden. Das bedeutet bei uns nicht nur Nabendynamo (Batterien und Akkus sind immer im falschen Moment leer), LED-Front- und -Rückleuchte, beide mit Standlicht, sondern auch Tagfahrlicht - bei Autos der gehobenen Kategorie inzwischen eine Selbstverständlichkeit, gern bald auch bei besseren Rädern.
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Scotty62
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Beitragvon Scotty62 » 09.07.2013, 08:51

na ja.....

noch einige Änderungen in letzter Minute...

http://www.rad-net.de/nachrichten/trotz ... 30220.html
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Jacfm
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Beitragvon Jacfm » 09.07.2013, 08:57

Scotty62 hat geschrieben:noch einige Änderungen in letzter Minute...

http://www.rad-net.de/nachrichten/trotz ... 30220.html
Habe das eben auch vorgehabt zu posten, war nur zu langsam 8)

interessant ist diese Passage
In der Verordnung ist vorgeschrieben, dass die Beleuchtungsanlage fest am Rad angebracht und ständig betriebsbereit sein muss. Durch diese Formulierung bleiben die weit verbreiteten Aufstecklampen verboten
damit ist neben dem meist nicht vorhandenem Prüfzeichen jetzt auch noch eine neue (oder kaum vorhandene) Bauart vonnöten. :?
Tom
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Beitragvon Tom » 09.07.2013, 20:59

Unerträglich!!!

Dieses Gesetz ist mal wieder von den Leuten erfunden worden, die an dem Ort, wo sie die Glocke im See versenken, eine Kerbe in den Bootsrand schnitzen, um sie später wiederzufinden.

Hauptsache überhaupt Licht am Fahrrad. Für die vielen unbeleuchteten Kids am dunklen Morgen bedeutet das das Überleben. Wenn schon der Papa sich nicht kümmert, so muss doch wenigstens die einfache Akku-Leuchte vom Discounter reichen, bis sie geklaut wird, um die Fahrt zur Schule zu sichern.

Wir haben alle möglichen Fahrradlicht-Lösungen auf dem Markt. Warum muss alles neu erfunden und für den einfachen Bürger unbezahlbar werden?

Ich selbst hatte in der Vergangenheit oft Probleme mit Dynamosystemen. Kabelbrüche, spontane Lampenausfälle usw. (hat sich ja auch inzwischen gebessert). Die guten Akkulampen waren heller und besser. Bin aber immer mit einer einfachen zusätzlichen Reserve-Leuchte unterwegs und habe Akkus dabei.

Beste Grüße,
Tom
"Bei keiner anderen Erfindung ist das Nützliche mit dem Angenehmen so innig verbunden, wie beim Fahrrad." - A. Opel

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