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Haftung von Fahrradfahrern / Querung von Bushaltestellen

Verfasst: 27.02.2015, 08:48
von Stockumer Junge
Radfahrer haben beim Aussteigen von Businsassen Schrittgeschwindigkeit zu fahren. In den USA dürfen parkende Busse überhaupt nicht überholt werden. Hier die Urteilsbegründung:

http://www.versicherungsjournal.de/mark ... php?link=3

Verfasst: 27.02.2015, 09:24
von Heimfelder Dirk
Guter Hinweis, aber eigentlich ein alter Hut:

https://dejure.org/gesetze/StVO/20.html

Wer so etwas nicht weiß, sollte Nachhilfeunterricht in einer Fahrschule buchen oder kein Fahrzeug im öffentlichen Raum bewegen.

Ich persönlich wundere mich, warum ein derartig aussichtsloser Prozess überhaupt angestrebt wurde.

Verfasst: 27.02.2015, 12:26
von Stockumer Junge
Naja, zumindest 20 % muss sie jetzt nicht selber bezahlen. Der Personenschaden zog sich ja lange hin. Kann ja durchaus teuer geworden sein. Vielleicht hat sich der Prozeß dann doch gelohnt.

Fragwürdig

Verfasst: 27.02.2015, 14:21
von Grotefend
Leider enthält der Pressetext keine Aussage zur Rechtskraft des Beschlusses.

Fragwürdig (und ggf. ein Ansatz für Rechtsmittel) erscheint mir die Aussage des Kammergerichts über die Platzverhältnisse von Gehwegflächen an Bushaltestellen im Allgemeinen. So, wie aus der Begründung für den Beschluss zitiert wurde, scheint das Gericht sich nicht mit den konkreten Platzverhältnissen am Unfallort (zudem mit der konkreten Anzahl der aussteigenden Fahrgäste) auseinandergesetzt zu haben. Dies aber wäre m. E. unverzichtbar.

Grotefend

Re: Fragwürdig

Verfasst: 27.02.2015, 19:48
von sonja1
Grotefend hat geschrieben:Leider enthält der Pressetext keine Aussage zur Rechtskraft des Beschlusses.
Wer den Volltext des Beschlusses und nicht nur die Pressemitteilung lesen will, findet den Beschluß z. B. hier: http://openjur.de/u/755665.html. Aus dem Volltext ergibt sich dann auch, daß dieser Beschluß keine Rechtskraft wie z. B. ein Urteil entfalten kann. Es handelt sich nämlich um einen sog. Hinweisbeschluß. Das bedeutet, daß das Gericht in diesem Beschluß seine vorläufige Rechtsauffassung mitteilt, um den Parteien Gelegenheit zu geben, dazu noch Stellung zu nehmen. Oftmals - so auch hier - ist ein Hinweisbeschluß mit dem Rat verbunden, sich auf Basis der mitgeteilten Rechtsauffassung zu einigen. Es könnte also gut sein, daß sich die Parteien dieses Rechtsstreits nach Erhalt des Hinweisbeschlusses verglichen haben, so daß es nicht mehr zu einem Urteil kommt, das mit Rechtsmitteln angegriffen werden kann.

Re: Fragwürdig

Verfasst: 27.02.2015, 22:28
von Grotefend
sonja1 hat geschrieben: Wer den Volltext des Beschlusses und nicht nur die Pressemitteilung lesen will, findet den Beschluß z. B. hier: http://openjur.de/u/755665.html.
Danke für die Navigationshilfe. So sieht die Sache schon ganz anders aus, als sie sich mir zunächst als denkbar darstellte. Ich hatte eine Gestaltung der Fläche vor Augen, wie man sie [als Produkt der Busbeschleunigung] neuerdings in Hamburg im Haltestellenbereich vorfindet: Der Radweg wird in weitem Bogen hinter dem Aussteige- und Wartebereich, wenn vorhanden, sogar hinter dem Wetterschutzhäuschen geführt. Sollte es hier dann beim Betreten des Radweges zur Kollision kommen, ist wohl nur schwer ein kausaler Zusammenhang mit dem Aussteigen aus dem Bus zu konstruieren.

Grotefend