Recht hat er zwar bekommen...
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Vorsicht Geisterradler... hat Recht bekommen
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Kopflos
Was lehrt uns das? Gerade als Radfahrer ist man gut beraten defensiv zu fahren. Egal, ob der Autofahrer die juristische Schuld bekommt oder der Radfahrer, es sind die Knochen des Radlers.
Meine Mutter hat schon vor Jahrzehnten mal gesagt, es nütze nichts, wenn auf (m)einem Grabstein steht: "Er hatte aber Recht".
Knud
PS: Von der Sache finde ich das Urteil etwas überraschend.
Meine Mutter hat schon vor Jahrzehnten mal gesagt, es nütze nichts, wenn auf (m)einem Grabstein steht: "Er hatte aber Recht".
Knud
PS: Von der Sache finde ich das Urteil etwas überraschend.
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Ich bin zwar Radfahrer und muss damit unter den rechthaberischen Autofahrern leiden. Aber das Verhalten von Geisterradlern oder Rot-über-die-Ampel-Fahrer geht mir schwer gegen den Strich, denn Sie gefährden in erster Linie andere Verkehrsteilnehmer. Im ersten Augenblick schon amüsant zu hören, dass der Autofahrer in diesem Falle die alleinige Schuld trägt. Andererseits finde ich es bedenklich, dass der Radfahrer trotz seines Fehlverhaltens dafür auch noch "belohnt" wird und keine Teilschuld eingeräunt wird.
Ich glaube, das liegt hier aber ausschließlich daran, dass ihr der Radler entgegenkam und sie ihn deswegen einfach hätte sehen müssen. Ich kann mir gut vorstellen, dass es anders aussieht, wenn ein Autofahrer links abbiegen will und in gleicher Richtung ein Radfahrer (auch auf der eigentlich falschen Seite) angeschossen kommt. Da gibt es sicherlich eine andere rechtliche Bewertung!
Nicht weil es schwer ist, wagen wir es nicht, sondern weil wir es nicht wagen, ist es schwer!
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