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Durchwegungen: Durchfahrt verboten?

Verfasst: 03.09.2014, 20:20
von krmueller
Erst habe ich ihn ja kaum beachtet, den Stadtplan, der kostenlos beim Bezirksamt auslag. Lebt wohl von der Reklame, die reichlich vorhanden war.

Dann stellte ich fest: oh, da sind ja grüne Routen eingezeichnet, die ich noch nicht kenne. In der Legende heißt es "Fußwege, Durchwegungen". Diese "Durchwegungen" gehen an Bächen entlang, um Seen herum und durch Parks. Und auch durch Kleingartenanlagen.

Mit den Bächen, Seen, Parks ist ja alles klar. Nur bei den Kleingartenanlagen steht am Anfang ein Schild: "Kein Durchgang. Privatweg. Wird bei Schnee und Eis nicht geräumt".

Ist das nun eine private Meinung des Kleingartenvereinsvorstands? - Oder mehr? Ok, bei Schnee und Eis werde ich da nicht durchfahren. Ist für mich mehr eine Schönwetterroute. Aber ein Verbotsschild im rechtlichen Sinne ist das ja wohl auch nicht.

Im Internet ist der Plan unter: http://www.hamburger-stadtplan.com zu finden.

Verfasst: 11.09.2014, 10:38
von krmueller
Da hier im Forum offenbar kein Experte für "Durchwegungen" vorhanden ist, versuche ich mal mir meinen eigenen Reim auf dieses "Verbot" zu machen.

Vor einigen Jahren habe ich mal gehört, dass ein in einem offiziellen Plan/Verzeichnis aufgenommmener Weg nicht blockiert werden darf. Die Durchwegungen durch die Kleingartenvereine gehören offenbar dazu.

Ich sehe daher die Schilder als eine Art Haftungsausschlusserklärung. Einmal habe ich ein Schild aus den 50ern gesehen: "Privatweg - Betreten auf eigene Gefahr - Wird im Winter nicht geräumt". Deutet in die selbe Richtung.

Ich werde also auch weiterhin diese Durchwegungen nutzen - wenn die Kleingärtner auch immer so grimmig hinter einem "Fremden" herschauen. :wink:

Verfasst: 11.09.2014, 10:55
von Tribelix
Es gibt offizielle Radrouten in Hamburg, die durch Kleingärten führen, wie z. B. der R11, also hab ich mir über das "Verbot" der "Durchwegung" noch keinen Kopf gemacht.

Letztendlich ist ein Kleingarten ja Pachtgelände der Stadt.

Verfasst: 11.09.2014, 20:54
von Jacfm
Also, ich hab nach etwas Googlen etwas aus der Ecke Leipzig von einem Rechtsanwalt für Kleingartenwesen gefunden. Kleingartenvereine haben das Hausrecht in ihrer Anlage, d. h., sie können den Zutritt per Verordnung regeln --> Besucherordnung. Allerdings muss diese ausreichend ausgestaltet und an jedem Eingang gut lesbar für Besucher sein, ein einfaches "Betreten auf eigene Gefahr" z. B. reicht wohl nicht, da es zuwenig Rechtssicherheit für beide Seiten gibt.

Ob es dann allerdings reicht, "Privat - Betreten verboten" ranzuschreiben und daraus abzuleiten, wenn keiner hier rein darf, dann brauchen wir auch keine Besucherordnung, weiß ich jetzt leider nicht. Andererseits, warum sollten die KLGVer Passanten aussperren? Es sind immer noch Grünanlagen. Grünanlagen dienen zur Erholung, durch viele davon führen öffentliche Wege/Routen, sind Wiesen und Spielplätze, Abkürzungen abseits von Straßen usw. und wenn jemand sich einen Kleingarten pachten möchte, will er sich bestimmt auch vorher mal umsehen, wie es dort aussieht (wäre meine Ausrede falls mich mal jemand fragt).

Re: Durchwegungen: Durchfahrt verboten?

Verfasst: 12.09.2014, 13:36
von Grotefend
krmueller hat geschrieben:Nur bei den Kleingartenanlagen steht am Anfang ein Schild: "Kein Durchgang. Privatweg. Wird bei Schnee und Eis nicht geräumt". Ist das nun eine private Meinung des Kleingartenvereinsvorstands? - Oder mehr? Ok, bei Schnee und Eis werde ich da nicht durchfahren. Ist für mich mehr eine Schönwetterroute. Aber ein Verbotsschild im rechtlichen Sinne ist das ja wohl auch nicht.
Wenn es sich bei der fraglichen Anlage nicht um private Gärten - für diese gilt das (Bundes-)Kleingartengesetz nicht - sondern um eine "offizielle" Kleingartenanlage handelt, ist die Meinung des Schildermalers irrelevant. Die Anlagen gehören wie Parks, Spielplätze und Friedhöfe zum öffentlichen Grün und dürfen von Jedermann (wg. political correctness: Das kann auch eine Frau sein) bestimmungsgemäß genutzt werden. Vorausgesetzt, man gibt dort nicht den "Radrüpel", sondern fährt gesittet, wie es sich gehört. Da mag der eine oder andere Parzellenpächter noch so grimmig gucken.

Für Hamburg sind die Regelungen in einer Broschüre der zuständigen Behörde zusammengefasst dargestellt:

http://www.hamburg.de/gruene-oasen/

Re: Durchwegungen: Durchfahrt verboten?

Verfasst: 12.09.2014, 14:14
von Heimfelder Dirk
Grotefend hat geschrieben:... ist die Meinung des Schildermalers irrelevant. ...
:GrosseZustimmung:

Es gibt in Deutschland eine ganze Menge Schilder, die juristisch völlig belanglos sind.

"Eltern haften für Ihre Kinder" ist dabei seit Jahrzehnten der Klassiker:
Meine Mutter haftet garantiert nicht, wenn ich bei Herrn Niemeier die Baustelle für sein neues Gewächshaus im Garten verwüste :zwinkern: !

Verfasst: 12.09.2014, 18:19
von Jacfm
War mir doch so, dass es irgendwie Öffentliches Grün ist. ;)

Hat HH wohl so für sich geregelt, weil hier sonst so wenig grün ist im Gegensatz zum Lande. Evtl. ist das dann von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich gehandhabt.

Re: Durchwegungen: Durchfahrt verboten?

Verfasst: 12.09.2014, 20:04
von mad.mat
Heimfelder Dirk hat geschrieben:Meine Mutter haftet garantiert nicht, wenn ich bei Herrn Niemeier die Baustelle für sein neues Gewächshaus im Garten verwüste :zwinkern: !
Ich bin dabei!