Bekanntlich kann man nicht nur bei einer RTF Punkte sammeln, es kann aber auch noch schlimmer kommen, wie im Challenge-Magazin zu lesen ist.
http://www.challenge-magazin.com/cms/in ... &Itemid=28
Es grüßt aus dem Glashaus
Thali
Vorweihnachtliche Grüße vom Amtsgericht
- tierfreund23
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- Beiträge: 871
- Registriert: 08.06.2008, 21:19
- Wohnort: Toppenstedt
Das o. g. Beispiel kommt mir sehr bekannt vor, nur mit geringfügigen Abweichungen.
Einem sehr guten Freund von mir ist in München Ähnliches passiert - war fast mit dem gleichen Promillewert erwischt worden - wurde angehalten, aber nicht weil er Schlangenlinien gefahren ist, sondern weil sein Licht in der Nacht nicht an war.
Resultat: MPU und zusätzlich EUR 1.500,- Strafe...man munkelt ja, dass die Polizisten im Freistaat Bayern die Gesetze sehr strikt verfolgen und anwenden. Manchmal vermisse ich bei solchen Personen irgendwie das Feingefühl...
Einem sehr guten Freund von mir ist in München Ähnliches passiert - war fast mit dem gleichen Promillewert erwischt worden - wurde angehalten, aber nicht weil er Schlangenlinien gefahren ist, sondern weil sein Licht in der Nacht nicht an war.
Resultat: MPU und zusätzlich EUR 1.500,- Strafe...man munkelt ja, dass die Polizisten im Freistaat Bayern die Gesetze sehr strikt verfolgen und anwenden. Manchmal vermisse ich bei solchen Personen irgendwie das Feingefühl...
good night white pride
- Grotefend
- A-Lizenz-Schreiber
- Beiträge: 519
- Registriert: 29.05.2007, 19:17
- Wohnort: Hamburg-Bahrenfeld
Die Meldung im "Challenge-Magazin" ist ein gutes Beispiel dafür, daß man nicht alles glauben darf, was so gedruckt und/oder im Internet verbreitet wird.
Bei genauerer Hinsicht ergibt sich folgender Sachverhalt:
Bübchen ist sturzbetrunken mit dem Fahrrad gefahren und dabei erwischt worden. Wie in solchen Fällen üblich und völlig normal, wurde ihm auferlegt, an einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU, vulgo: "Idiotentest") teilzunehmen. Bis dahin war ihm nach § 2 FEV das Führen fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge untersagt. Mehr nicht. Wenn er die MPU absolviert hat, darf er - vorausgesetzt er wird nicht als notorisch alkoholabhängig erkannt - wieder mit Fahrrad, Tretroller, Skateboard u.ä. am Verkehr teilnehmen.
Und die 15 Jahre (angebliches) Fahrverbot? Hierbei geht es um die Frist bis zur Löschung des Eintrags im Verkehrszentralregister.
Fazit: So unchristlich waren die vorweihnachtlichen Grüße vom Amtsgericht gar nicht.
Und meine Weihnachtsgrüße an alle Forumsleser sind ganz herzlich und werden noch angereichert durch die allerbesten Wünsche für das Jahr 2010. Viele Kilometer, wenig Plattfüße und keine Stürze.
Grotefend
Bei genauerer Hinsicht ergibt sich folgender Sachverhalt:
Bübchen ist sturzbetrunken mit dem Fahrrad gefahren und dabei erwischt worden. Wie in solchen Fällen üblich und völlig normal, wurde ihm auferlegt, an einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU, vulgo: "Idiotentest") teilzunehmen. Bis dahin war ihm nach § 2 FEV das Führen fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge untersagt. Mehr nicht. Wenn er die MPU absolviert hat, darf er - vorausgesetzt er wird nicht als notorisch alkoholabhängig erkannt - wieder mit Fahrrad, Tretroller, Skateboard u.ä. am Verkehr teilnehmen.
Und die 15 Jahre (angebliches) Fahrverbot? Hierbei geht es um die Frist bis zur Löschung des Eintrags im Verkehrszentralregister.
Fazit: So unchristlich waren die vorweihnachtlichen Grüße vom Amtsgericht gar nicht.
Und meine Weihnachtsgrüße an alle Forumsleser sind ganz herzlich und werden noch angereichert durch die allerbesten Wünsche für das Jahr 2010. Viele Kilometer, wenig Plattfüße und keine Stürze.
Grotefend
Sonne in den Speichen sieht nur, wer sein Rad bewegt.
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