Bußgeld Radweg falsche Richtung fahren

davido
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Bußgeld Radweg falsche Richtung fahren

Beitragvon davido » 30.03.2021, 08:53

Moin und guten Morgen zusammen,

ich bin gestern Abend auf einem Radweg in die entgegengesetzte Richtung gefahren (nur für ca. 100 Meter weil ich über die Ampel fahren wollte, die eben noch ein Stück weiter war) und wurde dann plötzlich von der Polizei angehalten deswegen. Das hatte ich noch nie, ich halte mich immer an Verkehrsregeln und hatte noch nie Bußgelder bezahlen müssen. Vor allem weil das so viele Leute ja täglich machen dachte ich, die "dulden" das einfach. Naja falsch gedacht.. mir wurde jetzt ein Bußgeld von 35 Euro ausgestellt was aber nicht sein kann, habe eben im Internet recherchiert und es wären offiziell 20 Euro (Besagte Seite: https://www.anwalt.org/bussgeldkatalog- ... Verstoesse , da steht 35 Euro sind eigentlich nur bei Unfällen die Regel). Oder hat sich seit dem 14. Februar (da wurde der Artikel veröffentlicht) etwas geändert bei den Bußgeldern? Konnte nichts anderes finden.

Hattet ihr mal was ähnliches und denkt ihr es würde sich lohnen da vielleicht einen Einspruch einzulegen? Ich weiß es ist nicht viel Geld aber ich sehe es nicht ein, wenn es nicht gerechtfertigt ist, eine höhere Summe zu bezahlen als ich muss.

Danke schon mal!
Schönen Tag euch noch
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Re: Bußgeld Radweg falsche Richtung fahren

Beitragvon Deichfahrer » 30.03.2021, 09:19

@davido

Gerne kannst du Einspruch einlegen, allerdings kann man mit höherem Betrag rechnen da zusätzlich Verwaltungsgebühren und eventuell Gerichtskosten dazu kommen.
Bekannt ist schon lange in die entgegengesetzte Richtung mit Ordnungsgeld bestraft wird und es haben triftige Gründe warum es so ist. Solange Auto und Fahrrad nicht lieb haben, passieren eben aus diesem Grund die Unfälle.

:cool:
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Bully
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Re: Bußgeld Radweg falsche Richtung fahren

Beitragvon Bully » 30.03.2021, 11:08

Kannst du den "mit Gefährdung" für 30,- € ausschließen? Muss dir nur Einer entgegen gekommen sein.
Gruß Bully
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Re: Bußgeld Radweg falsche Richtung fahren

Beitragvon davido » 31.03.2021, 11:33

Deichfahrer hat geschrieben: 30.03.2021, 09:19 @davido

Gerne kannst du Einspruch einlegen, allerdings kann man mit höherem Betrag rechnen da zusätzlich Verwaltungsgebühren und eventuell Gerichtskosten dazu kommen.
Bekannt ist schon lange in die entgegengesetzte Richtung mit Ordnungsgeld bestraft wird und es haben triftige Gründe warum es so ist. Solange Auto und Fahrrad nicht lieb haben, passieren eben aus diesem Grund die Unfälle.

:cool:
Ja da hast du auf jeden Fall recht.. Lohnen wird sich das wohl nicht. Berechtigt ist das Strafgeld allemal da stimme ich auch zu. Komme wahrscheinlich billiger davon wenn ich es einfach bezahle..
davido
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Re: Bußgeld Radweg falsche Richtung fahren

Beitragvon davido » 31.03.2021, 11:33

Bully hat geschrieben: 30.03.2021, 11:08 Kannst du den "mit Gefährdung" für 30,- € ausschließen? Muss dir nur Einer entgegen gekommen sein.
Es war tatsächlich komplett leer.. Niemand war auf dem Radweg oder den Fußweg
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Re: Bußgeld Radweg falsche Richtung fahren

Beitragvon sonja1 » 31.03.2021, 13:10

Ferndiagnosen sind immer schwierig. Aber: Ich könnte mir vorstellen, daß Du kein Bußgeld, sondern ein Verwarngeld gezahlt hast bzw. Dir das Verwarngeld angeboten wurde. Ein Verwarngeld kann erhoben werden, um dem Übeltäter ein "du, du, du" zu verpassen, ohne ein förmliches Bußgeldverfahren einzuleiten. Wenn das Verwarngeld akzeptiert wird, ist alles gut. Wenn nicht, wird ein förmliches Bußgeldverfahren eröffnet. Dann kommen zum Bußgeld auch noch Verwaltungskosten dazu. Das wird dann im Ergebnis teurer als "nur" das Verwarngeld. Im Bußgeldverfahren kann man dann natürlich Einspruch erheben etc. Da Du aber offensichtlich falsch - wenn auch nur kurz - gefahren bist, wird das vermutlich wenig Sinn machen...
Sonja - die radelnde Anwältin

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Re: Bußgeld Radweg falsche Richtung fahren

Beitragvon davido » 16.04.2021, 10:25

sonja1 hat geschrieben: 31.03.2021, 13:10 Ferndiagnosen sind immer schwierig. Aber: Ich könnte mir vorstellen, daß Du kein Bußgeld, sondern ein Verwarngeld gezahlt hast bzw. Dir das Verwarngeld angeboten wurde. Ein Verwarngeld kann erhoben werden, um dem Übeltäter ein "du, du, du" zu verpassen, ohne ein förmliches Bußgeldverfahren einzuleiten. Wenn das Verwarngeld akzeptiert wird, ist alles gut. Wenn nicht, wird ein förmliches Bußgeldverfahren eröffnet. Dann kommen zum Bußgeld auch noch Verwaltungskosten dazu. Das wird dann im Ergebnis teurer als "nur" das Verwarngeld. Im Bußgeldverfahren kann man dann natürlich Einspruch erheben etc. Da Du aber offensichtlich falsch - wenn auch nur kurz - gefahren bist, wird das vermutlich wenig Sinn machen...
Hallo Sonja,
danke auch dir für die Nachricht! Ich war ein paar Tage geschäftlich unterwegs weswegen ich erst jetzt dazu komme wieder ins Forum zu gucken :)
Tatsächlich hat sich rausgestellt, dass es ein Fehler seitens der Polizei war und ich musste im Endeffekt "nur" 20 Euro bezahlen, was die rechtmäßige Strafe für den Verst0ß ist. Was lernt man daraus? Gegen den Strom schwimmen ist nur im Übertragenden Sinne gemeint :D

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