CTF ausgeschildert durchführen - Problem Genehmigung?

eggeling
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Beitragvon eggeling » 14.11.2012, 22:12

ZULLO hat geschrieben:Wir haben daher bei unserer CTF Über die Wingst
von Anfang an auf eine Ausschilderung der Strecken gesetzt (und werden es auch weiterhin tun).
Der Aufwand dafür ist zwar enorm (tagelang mit Rucksäcken durch den Wald), aber die Vorteile überwiegen!
Und ihr in der Wingst fragt alle Jagdpächter/Waldbesitzer, ob sie das wohl gestatten??? Ein Tourenbegleiter vom BDR wunderte sich unlängst bei uns, dass wir "hinter den sieben Bergen, bei den sieben Zwergen" eine naturschutzrechtliche Genehmigung eingeholt haben, anstatt eine von der Landesstraßenbehörde (meist gar nicht zuständig!). Ihm ist offensichtlich nicht bekannt gewesen, dass jede Veranstaltung, die ein Landschaftsschutzgebiet berührt, genehmigungspflichtig ist. Jede! Da dann die Pflicht ruft, jeden Besitzer/Pächter zu informieren, würde es mich wundern, dass alle klaglos mitspielen. Ihr habt diese Probleme nicht oder fragt ihr erst gar nicht
- oder sind die Jäger bei euch anders gepolt?
- oder fahrt ihr keine Waldwege??
- oder ist alles Staatsforst mit gutmütigen Beamten??
Laß mal hören/lesen ;-)
Stockumer Junge
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Beitragvon Stockumer Junge » 14.11.2012, 22:28

Ich spreche jetzt mal von NRW, aber ich denke mal, dass das bei Euch oben ähnlich ist. Erster Ansprechpartner ist die Straßenverkehrsbehörde des Kreises, in der die CTF gestartet wírd. Zeitgleich muss der Antrag an den Landesbetrieb Wald und Holz NRW gestellt werden. Diese erstellen eine Genehmigung mit Auflagen und informieren die anderen Forstbehörden (untere Jagdbehörde u.s.w.)

Von der Straßenverkehrsbehörde bekommen ich dann die Übersicht, über welche privaten Grundstücke die eingereichte CTF verläuft. Von den Eigentümern muss dann eine schriftliche Genehmigung vorgelegt werden. Wenn man diese nicht erhält, muss man die Strecke anderes legen. Wenn entweder die Strecke verlegt oder vom Eigentümer genehmigt wird, bekommt man auch die Genehmigung des Kreises. Öffentlich-rechtliche Eigentümer (z. B. Regionalverband Ruhr) halten durchaus die Hand auf, um eine eigene Genehmigung zu erteilen. Gerne kommt auch noch am Veranstaltungstag ein Mitarbeiter des Kreises vorbei und kontrolliert, ob auch alle Verkehrssicherungspflichten eingehalten wurde.

Prinzip bei der Genehmigung ist immer, auch eine Streckenveränderung einzukalkulieren. Und nicht doktrinär auf seine gewünschte Strecke zu beharren. Und natürlich immer mit den Leuten reden, anstatt E-Mails durch die Gegend zu schleudern. Hier gilt persönliches Gespräch vor Telefonat. Das kommt immer gut an.
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Beitragvon ZULLO » 15.11.2012, 11:41

Wir haben da offensichtlich eine etwas vorteilhaftere Situation. Neben der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises (die in NDS nur bei Radveranstaltungen mit mehr als 100 Teilnehmern Genehmigung erteilen muss! Die meisten CTF müssen daher diese Genehmigung beim LK gar nicht einholen!) sind die bei unserer CTF durchfahrenen WÄLDER Privatbesitz (beide in einer Hand). Da müssen wir vorher mit nur einem Eigentümer die Strecke absprechen und Genehmigung einholen. Das ist vielleicht einfacher und unbürokratischer, birgt aber immer auch die Gefahr, dass irgendwann Schluss ist, wenn der Besitzer nicht mehr mitspielt.

Das Anbringen der Beschilderung ist im übrigen eher keine Problem - sie wird ja noch am Veranstaltungstag wieder abgenommen!

Zu Natur- und Lanschaftsschutzgebieten: Ich habe dazu die Auskunft erhalten, dass es hier kein Betretungs- und Radfahrverbot gibt - wäre auch widersinnig.

Ansonsten: Typisch Deutschland - Bürokratie ohne Ende.

Der direkte Draht zu den richtigen Leuten ist jedoch sehr wichtig und hilfreich!

Und an eggeling: Komm nächstes Jahr einfach her und fahr die
3. CTF Über die Wingst!

Rainer
FAHR RAD !
eggeling
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Beitragvon eggeling » 15.11.2012, 18:44

ZULLO hat geschrieben:Zu Natur- und Lanschaftsschutzgebieten: Ich habe dazu die Auskunft erhalten, dass es hier kein Betretungs- und Radfahrverbot gibt - wäre auch widersinnig.
Ein Betretungs- und Radfahrverbot gibt es auch nicht, nur dass eine "Veranstaltung" genehmigungsbedürftig ist. Privat kannst du alles normal nutzen, im Rahmen einer Veranstaltung leider nur mit dem "Segen der Behörde". Aber wo klein Kläger, da kein Richter. ;-)

Bleibt am Ball, damit ich mir mal bei Gelegenheit eure CTF ansehen und erleben kann.
Herman
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"Ist mein Wald für alle da?

Beitragvon Herman » 26.11.2012, 23:02

"Grenzen der freien Waldnutzung durch jedermann." - So ist ein Artikel im Bauernblatt vom 3. November überschrieben, das mir ein Nachbar zum Lesen gab, den ich in seiner Eigenschaft als Landeigner und Jäger kürzlich im Zusammenhang der Diskussion hier bei HFS um Rat gefragt hatte. Im Artikel wird auf §20 des Landeswaldgesetzes (LWaldG) hingewiesen und siehe da, beim Versuch, diesen Paragrafen im Net zu finden, öffnete sich gleich der ganze Artikel:

http://www.lksh.de/fileadmin/dokumente/ ... elcker.pdf

Das Landeswaldgesetz bezieht sich auf Schleswig-Holstein, jedes Bundesland hat eigene Gesetzestexte. Dass die aber zwangsläufig ähnlich sein müssen, verdeutlicht §17, Abs.4, LWaldG, der in etwa dem §1 der StVO in einem anderen Bereich entspricht:

"Wer sich im Wald befindet, hat sich so zu verhalten, dass die Lebensgemeinschaft Wald nicht mehr als unvermeidbar beeinträchtigt, die Bewirtschaftung des Waldes nicht behindert, der Wald und darin gelegene Einrichtungen und Anlagen nicht gefährdet, geschädigt oder verunreinigt und die Erholung oder sonstige schutzwürdige Interessen anderer nicht beeinträchtigt werden."

Den Absatz verstehe ich so, dass im Wald an keiner Stelle gerast werden sollte, an sehr steilen Anstiegen das Rad besser geschoben und enge Kurven nicht scharf angebremst werden sollten. Kurzum, der beste Radler hinterlässt die geringsten Spuren (frei nach Tao Te Ching).

Eine CTF ist kein Rennen, noch weniger als eine RTF. Wer sich da vorrangig auf einen hohen Schnitt kapriziert, findet bei Crossrennen die passendere und für die Umwelt besser verträgliche Herausforderung.
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Beitragvon Helmut » 27.11.2012, 01:04

Die ausgeschilderte CTF in Celle hat mir gezeigt, dass man ohne geführte Gruppen noch besser rasen kann. Rasen bedeutet aber nicht automatisch, dass man rücksichtslos fährt. Wenn die "Bahn" weit sichtbar frei ist, warum sollte man dann nicht Gas geben können?

Und den Mitmenschen nicht ganz angemessen gefahren, wird hier und da auch in Gruppen.
Wenn's um die Wurst geht, sollte man gut abschneiden.

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