Heute viel Zeit gehabt im Büro, da komme ich immer auf so komische Gedanken. Uwes obiges Zitat bringt mich auf eine Idee: HFS-Vorzugsparkplätze bei Radsportveranstaltungen! Na, was sagt Ihr?UweK hat geschrieben:Vor dem Start hatte mad.mat uns gleich einen Spezialparkplatz zugewiesen...
Ich stelle mir das etwa so vor. Helmut kriegt die Parkfläche, die möglichst nah zur Anmeldung liegt, höchstens 50 Meter. Der Stellplatz sollte befestigt und für bequemes ein- und aussteigen extra breit sein. Unbefestigte oder gar matschige CTF-Parkflächen kommen nicht in Frage.
Der Spezialparkplatz bekommt wie bei Konzern-Vorständen eine Kennzeichnung in Nummernschildgrösse mit der Aufschrift "ADMIN". Ein zweites Schild weist unmissverständlich auf Zuwiderhandlungen hin: "Falschparker werden kostenpflichtig abgeschleppt und müssen mit einem lebenslangen Startverbot bei Radsportveranstaltungen rechnen!" Das sollte Abschreckung genug sein. Nur so ist bei RTF und Co das Park-Chaos in den Griff zu kriegen.
Weitere Stellplätze sind für A-Lizenzschreiber einzurichten. Sie tragen die Kennzeichnung "Reserviert für A-Lizenzschreiber". Ob die Zahl der veröffentlichten Beiträge Einfluss auf die Parkplatznähe zur Anmeldung haben sollte, ist noch zu diskutieren. Mehr als 200 Meter halte ich aber nicht für zumutbar. Nur die Parkplatzbreite braucht nicht zwingend das Admin-Format. Auf die Abschlepp-Androhung kann aber auch hier nicht verzichtet werden. Sonst droht Missbrauch und Frust.
Sind keine Stellplätze vorhanden, die diesen Anforderungen genügen, muss das Gelände entsprechend umgebaut werden. Die dafür anfallenden Kosten sind durch die Erhebung saftiger Parkgebühren von Nicht-HFS-Foristen zu tragen. Eine gestaffelte Ermäßigung für B- und C-Lizenzschreiber liegt im Ermessen der Veranstaltungsorga. Ohne die hier formulierten Standards darf in Zukunft selbst die kleinste Dorf-RTF keine Genehmigung seitens des BDR mehr erhalten. Schließlich weiß man nie, ob der Admin und/oder sein Gefolge sich überraschend bis spontan zu einer Teilnahme entschließt.
Egal wie, ob spontan und überraschend oder beides, die HFS-Sonderareale sind unbedingt bis mindestens 30 Minuten nach der offiziellen Startzeit exklusiv zu reservieren. Ausnahmen regelt Anhang 1a. Der positive Effekt für Veranstalter und Teilnehmer liegt auf der Hand. Eine wirkliche Win-Win-Situation: Für Radsportausrichter schafft die Zweiklassen-Regelung eine deutliche Entzerrung der meist angespannten bis bürgerkriegsähnlichen Parksituation im Veranstaltungsbereich. Andererseits dürfte das HFS-Forum sich so über ungeahnte Schreibwut und jede Menge Neuanmeldungen erfreuen. Diese Vorschrift tritt mit der Saison 2013 in Kraft.
Für 2014 ist als Ausbaustufe des HFS-Vorzugskonzepts ein so genannter Valet-Parking-Service zu erproben. Dabei wird der Priviligierte von einem Wagenmeister begrüßt, der den Fahrzeugschlüssel übernimmt, sein Auto sicher parkt, wäscht und - wenn nötig - zur Wartung beim nächsten Vertragspartner des jeweiligen Herstellers verbringt. In der Beta-Phase bleibt dieser Service auf den Admin beschränkt.
Übrigens: Der wahre Radsportpurist reist selbstverständlich auf seinem Rad zur Veranstaltung an. Über obiges Konzept kann er nur lachen.
Anhang 1a: Meldet sich einer oder mehrere Parkplatz-Priviligierte fermündlich beim Veranstalter und teilt ihm sein Nichterscheinen mit, kann dieser die HFS-Stellplätze an zahlungswilliges Klientel vergeben.