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Hä?
Fatzebook
da ist es ganz einfach zu merken, wo die Straße schlechter wird mit Kopfsteinpflaster ist Schleswig HolsteinBully hat geschrieben: ↑08.04.2020, 09:29Moin,
ich habe mir heute mal den Grenzverlauf angesehen. Wir wurden 500 m vor der Grenze auf dem Wiemerkamper Weg (Hamburger Stadtgebiet) angehalten und hätten entlang der Grenze und innerhalb des hamburgischen Stadtgebiet noch den Duvenstedter Brock umrunden dürfen.
Die Grenze läuft auf dem Kopfsteinpflasterstück laut Karte vom Vermessungsamt S-H östlich neben der Straße. Ich vermute jedoch, dass dies aus Kartenzeichnungsgründen so ist und die Grenze auf der Straße verläuft. Die Landesgrenze biegt nach dem Kopfsteinpflasterstück östlich der Straße ab. Man könnte also vermuten, dass HH und S-H sich hier nicht einig werden
Und bestimmt statt elektrischer Straßenbeleuchtung nur noch Karbid-Lampen.
Sicherlich gibt es in der aktuellen Situation deutlich schlimmere Probleme als die Frage, ob man als Hamburg in S-H Radfahren darf. ABER: Die Akzeptanz von Maßnahmen ist um so größer je besser sie verständlich sind. Und an der Verständlichkeit fehlt es hier. Daher ist das Thema hier so "hochgekocht". Außerdem ist es für das gesamte Miteinander förderlich, wenn man seine Freizeit sinnvoll gestalten kann, weil man dann insgesamt ausgeglichener ist. Gestreßt sind wir doch alle durch die Situation genug. Da wäre es doch schön, wenn man sich wenigstens nicht noch damit beschäftigen muß, wo genau die Landesgrenze zwischen Hamburg und S-H verläuft...Querfeldein hat geschrieben: ↑08.04.2020, 22:09Habt ihr alle schon Kurzarbeit, seid ihr verbeamtet oder habt ihr einfach zu viel Zeit? Ich glaube nicht das wir hier ein Problem haben.![]()
Das ist doch mal was.Nach Absatz 1 sind Reisen aus touristischem Anlass in das Gebiet des Landes Schleswig-Holstein untersagt. Unter diese Reisen fallen nicht der arbeitsbedingte Reiseverkehr, Einkaufsfahrten in engerem räumlichen Umfeld zur Wohnung und grundsätzlich Ausflüge von geringem Umfang wie Spaziergänge und –fahrradfahrten (Diese sind jedoch untersagt, wenn die Gefahr der Bildung einer Zusammenkunft oder Ansammlung besteht). Für die Bevölkerung Schleswig-Holsteins sind Tagesreisen innerhalb des Landes zulässig (mit Ausnahme der Inseln und Halligen, siehe § 4).
Einen Vorteil hat es aber! Man fährt inzwischen tatsächlich mehr im Trainingsmodus und weniger im MdRzA-Modus!Deichfahrer hat geschrieben: ↑15.04.2020, 19:08Das Jahr 2020 habe ich nun total abgeschrieben, irgendwie habe ich keine Erwartungen mehr ob irgendwo in der Republik noch Veranstaltungen passieren.
Für mich bedeutet es, einsam die Runden drehen weiter![]()
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