Don Vito Campagnolo hat geschrieben: ↑16.03.2020, 17:10
Schätze mal, dass HH und die anderen Kreise in SH, NDS u. MVP so etwas auch erlassen werden:
Ich hab mal ein bißchen geschaut:
Schleswig-Holstein hat durch
Erlaß bestimmt, daß Allgemeinverfügungen zu erlassen sind (von den Kreisen), in denen genau das drin steht, was Don Vito schon geschrieben hat, nämlich
" 8. Alle öffentlichen Veranstaltungen sind zu untersagen.
Das schließt grundsätzlich auch Verbote für Versammlungen unter freiem Himmel wie Demonstrationen ein, die nach Durchführung einer individuellen Verhältnismäßigkeitsprüfung zugelassen werden können.
Ausgenommen sind Veranstaltungen, die der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder der Daseinsfür- und –vorsorge zu dienen bestimmt sind oder der Versorgung der Bevölkerung dienen (z.B. Wochenmärkte)."
Der Erlaß gilt bis zum 19. April 2020.
Hamburg hat eine
Allgemeinverfügung erlassen, in der folgendes steht:
"Soweit nachstehend nichts anderes bestimmt ist, sind öffentliche und nichtöffentliche Veranstaltungen, bei denen es zu einer Begegnung von Menschen kommt, sowie Versammlungen unabhängig von der Zahl der Teilnehmenden untersagt.
Ausgenommen von dieser Untersagung sind Veranstaltungen der Bürgerschaft, des Senats (einschließlich der Senatsämter und Senatskommissionen), des Verfassungsgerichts, der Gerichte, der Fachbehörden, der Bezirksämter, anderer Hoheitsträger (insbesondere Behörden des Bundes) sowie anderer Stellen oder Einrichtungen, die öffentlich-rechtliche Aufgaben wahrnehmen.
Ausgenommen von der Untersagung sind zudem Veranstaltungen, die der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, der öffentlich-rechtlichen Leistungserbringung, der Versorgung der Bevölkerung oder der Gesundheitsfürsorge der Bevölkerung dienen.
Für Versammlungen unter freiem Himmel kann auf Antrag eine Ausnahmegenehmigung der Versammlungsbehörde erteilt werden. Die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz ist fachlich zu beteiligen.
Veranstaltungen im privaten oder familiären Bereich (wie etwa Hochzeiten, Trauerfeiern und vergleichbare Veranstaltungen) sind bis zu einer Zahl von 100 Teilnehmenden von der Untersagung ausgenommen.
Die Möglichkeit zum Erlass von Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz durch die zuständige Behörde bleibt unberührt."
Diese Allgemeinverfügung gilt bis zum 30. April 2020.
Niedersachsen hat die Kreise
angewiesen, eine Allgemeinverfügung zu erlassen, in dem folgendes steht:
"2. Verboten werden:
Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie die Wahrnehmung von Angeboten in Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich sowie Reisebusreisen
Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen und die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften, einschließlich der Zusammenkünfte in
Gemeindezentren
Alle öffentlichen Veranstaltungen ; ausgenommen sind Sitzungen kommunaler Vertreter und Gremien sowie des Landtages und der dazugehörigen Ausschüsse und Gremien
Alle Ansammlungen im Freien (Richtgröße für Ansammlungen: mehr als 10 Personen)
Alle privaten Veranstaltungen mit mehr als 50 Teilnehmenden."
Dies gilt bis zum 18. April 2020.
Meck-Pomm hat einen
Erlaß verkündet:
"Veranstaltungen mit mehr als 1.000 erwarteten Besuchern oder Teilnehmern sind in Anwendung von § 28 IfSG weiterhin zu untersagen.
Veranstaltungen unter 1000 jedoch mit 50 und mehr erwarteten Besuchern oder Teilnehmern sind in Anwendung von § 28 IfSG zu untersagen. Ausnahmen aus wichtigen Gründen bedürfen einer Genehmigung der zuständigen Behörde.
Veranstaltungen mit weniger als 50 erwarteten Teilnehmern oder Besuchern sind nur dann durchzuführen, sofern sie zwingend notwendig sind."
Das gilt bis zum 19.4.2020.
Für
Bremen hab ich nichts aktuelles gefunden...