Rechtliches - Straßenverkehr: Welche Ampel gilt?

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duerckheimer
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Rechtliches - Straßenverkehr: Welche Ampel gilt?

Beitragvon duerckheimer » 22.09.2014, 10:52

Wir hatte gerade eine Diskussion in der Kaffee-Küche...

Beispielhaft dargestellt an der Kampnagel-Kreuzung (barmbeker Str. / Jarrestr.)

ich komme mit dem Rad aus Rtg Mundsburg (auf dem rechten Radweg / Radwegsnutzungspflicht) und fahre auf die Kreuzung zu.

In der Einmündung der Jarrestraße ist eine Insel mit Ampel, so dass dort zwei Ampeln für die Fussgänger/Radfahrer gelten...

Welche Ampel gilt für mich als Radfahrer, da in der Diskussion sogar die Meinung aufkam (so hatte es der Kollege "damals" gelernt), dass für die Radfahrer sogar die Auto-Ampel gilt...

Denn wenn man mit etwas Tempo auf die Kreuzung zufährt, kommt es immer wieder vor, dass die "erste" (auf der Insel stehende) Ampel schon rot ist, die zweite (auf der anderen Straßenseite) noch grün ist...
und bei den Autofahrern noch nicht einmal "Gelb"...

Welche Ampel gilt für mich als Radfahrer?
Wie sieht die rechtliche Situation aus?

Vielen Dank für eure "Klärung"

Gruß
Björn
Gruß
Björn
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Helmut
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Beitragvon Helmut » 22.09.2014, 11:28

Wie das noch bis zum 31. Dezember 2016 geregelt ist, hab ich mir anläßlich eines angeblichen Rotlichtverstoßes eines Arbeitskollegen von Roland Huhn, dem ADFC-Rechtsreferenten, genau erklären lassen.

Fußgängersignale gelten nur noch übergangsweise und dann, wenn diese Bedingung erfüllt ist:

§ 37 Abs. 2 Nr. 6 StVO

An Lichtzeichenanlagen mit Radverkehrsführungen ohne besondere Lichtzeichen für Rad Fahrende müssen Rad Fahrende bis zum 31. Dezember 2016 weiterhin die Lichtzeichen für zu Fuß Gehende beachten, soweit eine Radfahrerfurt an eine Fußgängerfurt grenzt.

Der Fußweg mit Freigabe für Radfahrer ist eine Radverkehrsführung. Es gibt kein Signal für Radfahrer. Das Fußgängersignal gilt nur, "soweit eine Radfahrerfurt an eine Fußgängerfurt grenzt". Das ist wörtlich zu verstehen: Radfahrer- und Fußgängerfurt werden durch eine einzige Markierung getrennt.

Das ist nicht der Fall, wenn die Trennung aus zwei Markierungen besteht -dann haben wir zwei separate, nicht aneinander angrenzende Furten. Oder wenn es eine gemeinsame Furt gibt. Dann könnte man zwar denken, dann muss der Radfahrer sich erst recht nach dem Fußgängersignal richten. Das wäre aber eine Überdehnung des Wortlauts, eine Analogie, die im Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht verboten ist. Bestraft werden darf nur, was ausdrücklich vom Gesetz unter Strafe gestellt worden ist.


Alles klar? :Unentschlossen:
Wenn's um die Wurst geht, sollte man gut abschneiden.
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Heimfelder Dirk
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Beitragvon Heimfelder Dirk » 22.09.2014, 12:47

Helmut hat geschrieben:Alles klar?
Das versteht man.....
...sofern man bei jeder Stadtfahrt eine StVO in gedruckter Form und einen erfahreren Verkehrsjuristen dabei hat. Ich schätze mal, für das StVO-konforme Überqueren einer größeren Kreuzung benötigt man dann eine gute Stunde...

Die Zeit sollte an sich nehmen, da man sonst Gefahr läuft, bei Fehlinterpretation der StVO als RAD-RAMBO gebrandmarkt zu werden. ;-)
:gruss:
dirk
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Beitragvon sonja1 » 22.09.2014, 14:27

Heimfelder Dirk hat geschrieben:
Helmut hat geschrieben:Alles klar?
Das versteht man.....
...sofern man bei jeder Stadtfahrt eine StVO in gedruckter Form
Der StVO-Text ist nicht so lang, wie Helmut schreibt. Da steht "nur":

"Wer ein Rad fährt, hat die Lichtzeichen für den Fahrverkehr zu beachten. Davon abweichend sind auf Radverkehrsführungen die besonderen Lichtzeichen für den Radverkehr zu beachten. An Lichtzeichenanlagen mit Radverkehrsführungen ohne besondere Lichtzeichen für Rad Fahrende müssen Rad Fahrende bis zum 31. Dezember 2016 weiterhin die Lichtzeichen für zu Fuß Gehende beachten, soweit eine Radfahrerfurt an eine Fußgängerfurt grenzt."

Man beachte die geschlechtsneutrale Forumlierung "zu Fuß Gehende" und "Rad Fahrende". Das erleichtert das Lesen und Verstehen ungemein ... :roll:

Damit man nun auch weiß, was "Furten" sind, werden diese auch schön juristisch definiert. Danach sind "Markierungen an Lichtzeichenanlagen für Fußgänger so genannte Fußgängerfurten".

Die Autoampel sollte man besser nicht als für sich bindend nutzen, denn das OLG Köln hat mal entschieden, daß "die neben der Fahrbahnampel im gleichen Kreuzungsbereich an Sonderwegen angebrachte Fußgänger- und Radfahrerampel für alle Fußgänger und Radfahrer im Kreuzungsbereich maßgebend ist, auch wenn sie sich nicht auf ihren Sonderwegen befinden" (OLG Köln VRS 73, 144).

Ach ja, und wenn eine Ampel auf der Insel steht, ist diese zu beachten. Das OLG Oldenburg hat nämlich mal entschieden, daß "die Ampelregelung stets von einer Fußgängerampel bis zum nächsten Gehweg bzw. bis zur nächsten Fußgängerampel gilt" (OLG Oldenburg VRS 31, 131).

In diesem Sinne: Allzeit gute Fahrt!!
Sonja - die radelnde Anwältin

www.rechtsanwaeltin-richter.de
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Beitragvon Helmut » 23.09.2014, 09:23

Ja, dieses Thema ist ein schönes Verwirrspiel, weil es eine neue Regelung gab, die dann in eine Übergangsregelung geändert wurde, welche Ende nächsten Jahres ausläuft. Dazu schrieb mir Roland Huhn, Rechtsreferent des ADFC:

Das von sonja1 zitierte ältere Urteil des OLG Köln ist überholt. Es ist auf der Grundlage der damaligen StVO ergangen. Damals galt das Radfahrersignal auch für Radfahrer auf der Fahrbahn. Nach der neuen StVO ist das nicht mehr so, § 37 Abs. 2 Nr. 6: „Wer ein Rad fährt, hat die Lichtzeichen für den Fahrverkehr zu beachten. Davon abweichend sind auf Radverkehrsführungen die besonderen Lichtzeichen für den Radverkehr zu beachten.“
Wenn's um die Wurst geht, sollte man gut abschneiden.
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Beitragvon Heimfelder Dirk » 23.09.2014, 12:48

Heimfelder Dirk hat geschrieben:
Helmut hat geschrieben:Alles klar?
Das versteht man.....
...sofern man bei jeder Stadtfahrt eine StVO in gedruckter Form und einen erfahreren Verkehrsjuristen dabei hat.
Edit: Einen Rechtsreferenten vom ADFC sollte man auch als Eskorte dabei haben. :roll:

Ernsthaft: Das versteht man mit juristischen Vorkenntnissen, wenn am Schreibtisch sitzt. Dies vor Ort während der Fahrt umzusetzten, überfordert die meisten Verkehrsteilnehmer. :shock:
:gruss:
dirk
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Beitragvon Dreckschleuder » 20.10.2014, 19:13

Ich weiss schon, warum ich die Strasse auch mit dem Rad bevorzuge...
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Beitragvon Jacfm » 21.10.2014, 19:05

Also, vereinfacht aus der Praxis kann man sagen, wenn ich auf der Strasse fahre, dann gilt die KFZ-Ampel, ist auf der Strasse eine Radführung, ist dort eigentlich immer auch eine Radampel, die dann gilt.

Fahre ich auf dem Bordsteinradweg, gilt die Fußgängerampel (in vielen Fällen neuerdings mit Radpiktogramm, was aber keinen Unterschied macht.) und neuerdings habe ich mal eine extra Radampel neben der Fußgängerampel auf einem Bordsteinradweg gesehen, die auch deutlich später schaltete.

Es gibt wohl bestimmt noch zig Unsinnigkeiten, aber ich meine deren Vorkommen ist relativ geríng. ;)
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Beitragvon Helmut » 21.10.2014, 20:49

Jacfm hat geschrieben:Also, vereinfacht aus der Praxis kann man sagen, ... Fahre ich auf dem Bordsteinradweg, gilt die Fußgängerampel
Vereinfacht vielleicht, ist ja aber man nicht einfach. Wichtig ist, ob es für die Radfahrer eine eigene, vom Fußweg optisch getrennte Furt über die zu querende Straße gibt. Genauer weiß ich es leider auch nicht mehr.
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Beitragvon Jacfm » 21.10.2014, 23:10

Ist ja zum Glück meist der Fall, habe zumindest hier in Ost-Hamburg selten was anderes gesehen. ;)

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