Steuerliche 1%-Regel gilt jetzt auch für 'Dienstfahrräder'

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Helmut
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Steuerliche 1%-Regel gilt jetzt auch für 'Dienstfahrräder'

Beitragvon Helmut » 07.12.2012, 00:33

B.A.U.M. e.V. schrieb:

Arbeitgeber haben es jetzt wesentlich einfacher, Dienstfahrräder bereitzustellen, die von den Mitarbeitern auch privat genutzt werden können, z.B. auf dem Arbeitsweg. In einem gleichlautenden Erlass haben alle Landesfinanzbehörden bisherige Unklarheiten bei der Besteuerung jetzt beseitigt: schon ab 2012 können hier im Wesentlichen die steuerlichen Regeln angewendet werden, die den Betrieben von der Dienstwagenregelung bereits vertraut sind.

Der Bundesdeutsche Arbeitskreis für Umweltbewusstes Management (B.A.U.M.) e.V. sieht dadurch eine große Hürde beseitigt, die bisher viele Unternehmen von der Anschaffung von Firmenfahrrädern abgehalten hat und hofft auf den verstärkten Einsatz des klima- und umweltfreundlichen Verkehrsmittels Fahrrad auch bei den Unternehmen.

Überlässt ein Arbeitgeber oder auf Grund des Dienstverhältnisses ein Dritter dem Arbeitnehmer ein Fahrrad zur privaten Nutzung, sieht der neue Erlass für die Bewertung dieses zum Arbeitslohn gehörenden geldwerten Vorteils Folgendes vor:
Nach § 8 Absatz 2 Satz 8 EStG wird als monatlicher Durchschnittswert der privaten Nutzung (einschließlich Privatfahrten, Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte und Heimfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung) 1 % der auf volle 100 Euro abgerundeten unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers, Importeurs oder Großhändlers im Zeitpunkt der Inbetriebnahme des Fahrrads einschließlich der Umsatzsteuer festgesetzt. Die Freigrenze (bis zu 44 €) für Sachbezüge nach § 8 Absatz 2 Satz 9 EStG ist nicht anzuwenden.

Diese Regelungen gelten auch für Elektrofahrräder, wenn diese verkehrsrechtlich als Fahrrad einzuordnen (u. a. keine Kennzeichen- und Versicherungspflicht) sind. Ist ein Elektrofahrrad verkehrsrechtlich als Kraftfahrzeug einzuordnen (z.B. gelten Elektrofahrräder, deren Motor auch Geschwindigkeiten über 25 Kilometer pro Stunde unterstützt, als Kraftfahrzeuge), ist für die Bewertung des geldwerten Vorteils § 8 Absatz 2 Sätze 2 bis 5 i. V. m. § 6 Absatz 1 Nummer 4 Satz 2 EStG anzuwenden (Quelle: Gleichlautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder - Steuerliche Behandlung der Überlassung von (Elektro-)Fahrrädern vom 23. November 2012).

B.A.U.M. hatte sich u.a. gemeinsam mit dem Verbund Service und Fahrrad (VSF) e.V. und dem B.A.U.M.-Mitgliedsunternehmen LeaseRad für eine einfache und verständliche Steuerregelung für die private Nutzung von Firmenfahrrädern eingesetzt. „Die Unsicherheiten und Nachteile bei der steuerlichen Handhabung bei Firmenfahrrädern sind endlich beseitigt. Arbeitgeber können nun – wie beim Dienstwagen – Mitarbeitern auch ein Firmenfahrrad zur Verfügung stellen, freut sich B.A.U.M.-Vorstandsmitglied Dieter Brübach über die Neuregelung, denn: „Die Nutzung des Fahrrads hat auch für Unternehmen viele Vorteile: Es ist unschlagbar kostengünstig, braucht wenig (Stell-)Platz, ist absolut emissionsfrei und damit klimaverträglich und fördert obendrein noch die Gesundheit der Mitarbeiter.“

Dass einige Unternehmen die Nutzung des Fahrrades bereits tatkräftig fördern, zeigen auch die Bewerbungen bei dem Wettbewerb „Die fahrradfreundlichsten Arbeitgeber“, den B.A.U.M. in diesem Jahr zum dritten Mal ausgelobt hatte. Die aktuellen Preisträger, darunter die Universität Osnabrück und das Softwareunternehmen Dialogika aus Saarbrücken, zeigen welch großen Nutzen das Fahrrad sowohl für Arbeitgeber als auch Mitarbeitern hat und mit wie viel Engagement und Freude alle Beteiligen das Projekt Fahrradförderung im Unternehmen voranbringen.“

Weitere Informationen zur Fahrradförderung in Unternehmen finden Sie unter www.fahrrad-fit.de
Zuletzt geändert von Helmut am 01.06.2014, 13:50, insgesamt 2-mal geändert.
Wenn's um die Wurst geht, sollte man gut abschneiden.
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Beitragvon bort » 12.12.2012, 09:14

Gute Sache! SpOn hat auch dazu was geschrieben:
http://www.spiegel.de/karriere/berufsle ... 72059.html
Theoretisch könnte auch ein Highend-Rennrad mit Karbonrahmen zum Firmenrad mutieren - mit Akkubeleuchtung ist es schließlich für den Straßenverkehr zugelassen. Man darf gespannt sein, wie Finanzämter mit solchen Fällen umgehen.
ob ich mit einen Polo oder mit einem Porsche im Dienste der Firma herumgurke, dürfte das FA doch auch nur hinsichtlich der Besteuerung interessieren. Wieso sollte dann zwischen Rennrädern und nicht-Rennrädern unterschieden werden?

Grüße,
Dirk.
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Beitragvon Helmut » 12.12.2012, 11:52

Hat Harterbrocken entdeckt... Man sollte mal mit seinem Arbeitgeber darüber sprechen. Ich für meinen Teil werde dies tun, sobald mein Urlaub beendet sein wird.

<b>Fahrrad statt Dienst-Daimler: Bikes erobern Firmengeschäft
Von Christian Ebner, dpa</b>

Schicke Fahrräder werden in den Städten immer mehr zum Statussymbol. Nach einer Änderung im Steuerrecht könnten die leichten Renner nun auch den hergebrachten Dienstwagen Konkurrenz machen. Staat und Chef beteiligen sich an dem umweltfreundlichen Verkehrsmittel.

Frankfurt/Main (dpa) - Fahrräder werden künftig steuerlich genauso behandelt wie die Mercedes S-Klasse für den Vorstandschef. Was sich im ersten Moment mindestens ungewohnt anhört, könnte nach Ansicht einiger Verbände und Anbieter zu einer kleinen Verkehrsrevolution in deutschen Betrieben führen. Ohne zusätzliche eigene Kosten können Firmen ihren fahrradbegeisterten Mitarbeitern auf die Sättel helfen, lautet die Vision, die ausgerechnet vom deutschen Steuerrecht ausgelöst worden ist.

Rückwirkend für das Jahr 2012 sind die Finanzämter nämlich angewiesen, Dienstfahrräder steuerlich genauso zu behandeln wie Dienstautos. Bislang war es vor allem Managern vergönnt, gewissermaßen als Gehaltsbestandteil regelmäßig ein neues Auto vor die Tür gestellt zu bekommen, frei auch zur privaten Nutzung. Das ist nunmehr auch mit Fahrrädern möglich, zu ähnlichen steuerlichen Konditionen: Ein Prozent des Listenpreises muss der Nutzer als geldwerten Vorteil versteuern, für die zurückgelegten Strecken fällt anders als beim Auto aber keine weitere Zahlung an.

„Wir rechnen zwar nicht mit einem Riesen-Boom”, sagt der Sprecher des Zweirad-Industrieverbandes (ZIV), Stefan Schreyer, in Bad Soden bei Frankfurt. „Aber jedes Unternehmen, das statt einer Limousine ein Dutzend Bikes anschafft, wäre ein toller Gewinn auch für die Umwelt.” Neben der Branchen-Lobby haben sich unter anderem der ADFC und der ökologisch orientierte Verkehrsclub VCD für die Änderung des Steuerrechts engagiert.

Wie bereits bei den Autos dürften vor allem Leasing-Unternehmen zum Zuge kommen, die den Firmen das umständliche Handling der Mitarbeiterfahrzeuge abnehmen. Notwendig ist einzig ein Rahmenvertrag mit einer Leasingfirma, die ihrerseits regionale Fahrradläden als Vertriebspartner benennt und die Abwicklung übernimmt. Das Fahrrad-Modell kann sich der Beschäftigte dann jeweils selbst in den Partnerläden aussuchen.

Dabei können durchaus hochwertige und teure Räder herauskommen, sagt Ulrich Prediger, Geschäftsführer des Fahrrad-Leasing-Pioniers LeaseRad aus Freiburg. „Wir rechnen mit einem E-Bike-Anteil von mindestens 80 Prozent.” Auf ihnen kommt man auch im Anzug nicht so leicht ins Schwitzen, lautet das gängige Argument. 1.500 bis 2.000 Euro sind übliche Listenpreise für die schnellen Elektro-Räder, für Spitzenmodelle kann man aber auch 6.000 Euro anlegen. Als Leasingnehmer tritt der Arbeitgeber auf.

Welche Leasingrate inklusive Versicherung unter dem Strich beim radelnden Angestellten hängenbleibt, hängt von einigen Variablen ab. Wenn sie direkt vom Bruttogehalt abgezogen wird, sinkt je nach Einkommen und Steuerklasse die Steuer- und Sozialabgabenlast – der Staat zahlt das neue Bike ein bisschen mit. Zudem könnte sich der Arbeitgeber mit einem Obolus beteiligen, muss es aber nicht. Mindestens im Vergleich zur Eigenanschaffung kämen die Leasingräder aber immer billiger, verspricht Prediger. Erste Firmenkunden wie Eos im bayerischen Krailling gibt es bereits, auch die Lufthansa oder die Deutsche Bank prüfen.

Nach drei Jahren Laufzeit zeigt sich ein wesentlicher Unterschied zum Dienstauto: Das weit billigere Bike ist nahezu abgezahlt und geht für eine geringe Restzahlung an den Nutzer, der es wiederum privat verkaufen könnte. Eine Rücknahme durch das Leasing-Unternehmen ist aber nicht vorgesehen.
Wenn's um die Wurst geht, sollte man gut abschneiden.
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Beitragvon Helmut » 01.06.2014, 13:50

Hat Harterbrocken entdeckt:

Die F.A.S.Z. berichtet heute groß über "Dienstfahrräder statt Dienstwagen".

http://www.helmuts-fahrrad-seiten.de/Me ... .06.14.pdf
Wenn's um die Wurst geht, sollte man gut abschneiden.

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