Radwegebenutzungspflicht bei Eis aufgehoben?

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Helmut
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Radwegebenutzungspflicht bei Eis aufgehoben?

Beitragvon Helmut » 09.02.2010, 13:16

Pressemitteilung des ADFC Hamburg:

Polizeipressesprecher Ralf Meyer versucht Hamburgs RadfahrerInnen aufs Glatteis zu führen!

Seit Wochen haben wir in Hamburg „Wetter“: Dauerfrost und Glatteis machen viele Wege unbenutzbar, die Stadtreinigung räumt nur die „verkehrswichtigen“ Straßen für den Autoverkehr. Hamburgs FußgängerInnen und RadfahrerInnen dagegen werden sich mehr oder weniger selbst überlassen und müssen sich auf gut Glück durchschlagen.

In dieser schwierigen Situation, in der sich Unfälle häufen, wünscht man sich von Vertretern der Stadt Worte des Bedauerns über die mangelhafte Verkehrssicherheit vieler Wege und Appelle zur besonderen Rücksichtnahme im Straßenverkehr.

Doch stattdessen meldet sich Polizeipressesprecher Ralf Meyer am 7. Februar 2010 in einem Beitrag des Senders Hamburg1 mit einer Stellungnahme zu Wort, die von keiner Sachkenntnis geprägt ist und die angespannte Lage nur weiter anheizt (siehe http://www.short-link.de/16488)

Meyer behauptet darin, dass ein benutzungspflichtiger Radweg auch dann benutzt werden müsse, wenn er zugestellt oder vereist sei. Dass Fahrten auf solchen Wegen lebensgefährlich sein können, interessiert ihn offenbar nicht. Auf Nachfrage des ADFC hin verteidigt er diese Ansicht vielmehr als "differenziert und rechtlich gut vorbereitet". Das Gegenteil ist der Fall. Denn die gängige Rechtsprechung deutscher Gerichte verlangt klipp und klar von RadfahrerInnen, dass sie bei vereisten benutzungspflichtigen Wegen auf der geräumten Fahrbahn fahren müssen.

Das höchste deutsche Zivilgericht, der Bundesgerichtshof, hat schon in einem Beschluss aus dem Jahr 1994 einem auf einem vereisten gemeinsamen Geh- und Radweg gestürzten Radfahrer ermahnt, in diesen Situationen entweder sein Rad zu schieben oder die geräumte Fahrbahn zu befahren. Dem folgen die Oberlandesgerichte und mit ihnen die Amts- und Landgerichte geschlossen. Entsprechende Ordnungswidrigkeitsverfahren werden spätestens von den Amtsgerichten auch in Hamburg regelmäßig eingestellt.

Meyer ignoriert all dies und behauptet – wider besseren Wissens? – das Gegenteil dessen, was deutsche Gerichte längst entschieden haben. Der ADFC fordert ihn daher auf, seine falschen und rechtlich unhaltbaren Sätze zur Benutzungspflicht von zugestellten und vereisten Radwegen zurückzunehmen und sich öffentlich davon zu distanzieren.

Denn es schadet der Verkehrssicherheit in Hamburg, wenn die Öffentlichkeit durch offizielle Stellungnahmen von Behördenvertretern wie Herrn Meyer falsch informiert wird und sich die VerkehrsteilnehmerInnen dann falsch verhalten. So müssen sich AutofahrerInnen nach Herrn Meyers Worten in dem Irrglauben bestärkt fühlen, dass RadfahrerInnen auf der Fahrbahn nichts zu suchen hätten. Den Abbau von Aggressionen im Straßenverkehr erreicht die Polizei mit solcher Desinformation nicht.

Der ADFC fordert die Stadt auf, endlich die Voraussetzungen dafür zu schaffen, um Hamburgs BürgerInnen, die zu Fuß gehen und Rad fahren, auch im Winter bei Schnee und Glatteis ein Mindestmaß an Verkehrssicherheit zu garantieren. Die Mobilitätsbedürfnisse so vieler HamburgerInnen aber zu ignorieren, wie es die Stadt seit Wochen praktiziert, ist einer „Umwelthauptstadt“ unwürdig.

Konkret fordert der ADFC die Schneeräumung auf sämtlichen Hamburgs Alltagsrouten für RadfahrerInnen sowie die flächendeckende Streuung von Fußwegen. Ist die Kälte aber vorbei, das Eis geschmolzen und klopft der Frühling an die Türen, dann müssen die Streumittel – von der Sägespäne bis hin zum Katzenstreu – auch möglichst schnell wieder entfernt werden. Ansonsten rutscht und schlittert Hamburgs Fuß- und Radverkehr noch bis in den Mai hinein...
Wenn's um die Wurst geht, sollte man gut abschneiden.
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thomas-hh
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Beitragvon thomas-hh » 09.02.2010, 22:35

Ärgerlich. Allerdings las ich heute in irgendeiner Zeitung, dass die Hamburger Polizei bei dieser Witterung Verstöße gegen diese unsägliche Radwegenutzungspflicht nicht ahnden wird.

Das dürfen sie gerne auch im Sommer so halten. Vorher sollten wir vielleicht Ole von Beust, Meyer und noch so ein paar politische Größen mit einem Rennrad über den benutzungspflichtigen Radweg an der Harksheider Straße (beispielhaft) schicken. Spätestens dann, wenn sie sich bei diesem Trip die Klöden demoliert haben, wird es einige Befürworter für Radfahrer auf der Straße mehr geben.
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wichtiges Urteil

Beitragvon Con-Rad » 10.02.2010, 20:11

Schön, wenn uns die Polizei in Ruhe lässt. Was ist aber, wenn was passiert?
Da hilft folgendes Urteil,
Zitat aus meinem Beitrag "Wichtiges Urteil":
.....ein Urteil des OLG Köln (NZV 194, 278), das ich durch einen Hinweis im Forum entdeckt hatte.
Es verneint die Radwegebenutzungspflicht ausdrücklich nicht nur, wenn der Radweg sich in einem solch schlechten Zustand befindet, dass er gar nicht genutzt werden kann, sondern auch (schon) dann, wenn „das schnelle Befahren mit dem Rennrad nicht möglich war, der Weg aber bei reduzierter Geschwindigkeit“ hätte benutzt werden können. Der Radfahrer kann den Radweg verlassen, wenn er schneller fahren will und kann, als der Radweg es zulässt.
Das trifft auch auf die derzeitigen winterlichen Verhältnisse zu!
Die ganze Warheit mit Bildern unter:
www.radsport-buchholz.de

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