Fahrrad auf der Straße schieben

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winne
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Fahrrad auf der Straße schieben

Beitragvon winne » 07.12.2020, 16:24

Hallo zusammen,

ich habe mal eine rechtliche Frage bei der ich derzeit überfragt bin. Ich habe am Wochenende wie jedes Jahr mit dem Fahrrad einen Weihnachtsbaum besorgt. Da dieser dieses Mal sehr massiv war, konnte ich ihn nicht wie sonst auf der Schulter tragen, sondern habe ihn längs auf mein Fahrrad gelegt und geschoben. Das Ganze war ca. einen Kilometer von meinem Zuhause entfernt, dazwischen liegt nur eine schmale Anwohnerstraße ohne Radweg. Da der Bürgersteig extrem schmal ist, habe ich aufgrund meiner tannenbaumbedingten Überbreite mein Fahrrad auf der Straße schieben müssen, bin dabei aber von einem Autofahrer extrem aggressiv angegangen worden.

Jetzt stelle ich mir die Frage, ob ich in so einer Situation mein Fahrrad überhaupt auf der Straße schieben darf oder nicht? Google hilft mir hier nicht wirklich weiter. Vielen Dank schon mal für Eure Antworten!
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Jacfm
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Re: Fahrrad auf der Straße schieben

Beitragvon Jacfm » 07.12.2020, 18:06

Also eigentlich ist es ganz einfach zu googlen, heraus kommt dabei §25 StVO:
(1) Wer zu Fuß geht, muss die Gehwege benutzen. Auf der Fahrbahn darf nur gegangen werden, wenn die Straße weder einen Gehweg noch einen Seitenstreifen hat. Wird die Fahrbahn benutzt, muss innerhalb geschlossener Ortschaften am rechten oder linken Fahrbahnrand gegangen werden; außerhalb geschlossener Ortschaften muss am linken Fahrbahnrand gegangen werden, wenn das zumutbar ist. Bei Dunkelheit, bei schlechter Sicht oder wenn die Verkehrslage es erfordert, muss einzeln hintereinander gegangen werden.

(2) Wer zu Fuß geht und Fahrzeuge oder sperrige Gegenstände mitführt, muss die Fahrbahn benutzen, wenn auf dem Gehweg oder auf dem Seitenstreifen andere zu Fuß Gehende erheblich behindert würden. Benutzen zu Fuß Gehende, die Fahrzeuge mitführen, die Fahrbahn, müssen sie am rechten Fahrbahnrand gehen; vor dem Abbiegen nach links dürfen sie sich nicht links einordnen.

(3) Wer zu Fuß geht, hat Fahrbahnen unter Beachtung des Fahrzeugverkehrs zügig auf dem kürzesten Weg quer zur Fahrtrichtung zu überschreiten. Wenn die Verkehrsdichte, Fahrgeschwindigkeit, Sichtverhältnisse oder der Verkehrsablauf es erfordern, ist eine Fahrbahn nur an Kreuzungen oder Einmündungen, an Lichtzeichenanlagen innerhalb von Markierungen, an Fußgängerquerungshilfen oder auf Fußgängerüberwegen (Zeichen 293) zu überschreiten. Wird die Fahrbahn an Kreuzungen oder Einmündungen überschritten, sind dort vorhandene Fußgängerüberwege oder Markierungen an Lichtzeichenanlagen stets zu benutzen.
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kocmonaut
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Re: Fahrrad auf der Straße schieben

Beitragvon kocmonaut » 07.12.2020, 19:43

§25 STVO ...
... (2) Wer zu Fuß geht und Fahrzeuge oder sperrige Gegenstände mitführt, muss die Fahrbahn benutzen, wenn auf dem Gehweg oder auf dem Seitenstreifen andere zu Fuß Gehende erheblich behindert würden.
Einschränkung: Es sei denn ein Verbotsschild verbietet genau dies. Für Radfahrer und Fußgänger sieht man diese Verbotsschilder an Autobahnen und Schnellstraßen und und und ...

Auf italienischen Straßen sieht man sporadisch noch ein Verbotsschild, das man 'hier' gar nicht mehr kennt: Verbot der Benutzung einer Handkarre. Dieses Schild kann man ab und an noch in der Nähe von alteingessenen städtischen Wochenmärkten erblicken. Egal, denn ein geschobenes Rad wird dadurch keine Handkarre sondern bleibt ein Rad ...

Lars
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ducdich
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Re: Fahrrad auf der Straße schieben

Beitragvon ducdich » 07.12.2020, 21:20

Mal ganz ehrlich: wer zu Coronazeiten alleine unterwegs ist und einen Weihnachtsbaum nach Hause transportiert, um es sich gemütlich und das beste aus der Situation zu machen, der braucht sich nicht von irgendwelchen verblendeten, kleinkarierten Aushilfspolizisten anmachen lassen, die meinen, das Gesetz wäre auf ihrer Seite. Selbst wenn es so wäre (was ich stark bezweifle, weil auch Deutschland mittlerweile umdenkt und den Fahrradfahrern mehr Rechte und Freiräume zuspricht), so ist doch gerade in der jetzigen Zeit und unter den genannten Umständen Rücksichtnahme und Toleranz angesagt.
Ich hätte dem Autofahrer keine Beachtung geschenkt und mir auch weiter keinen Kopf drum gemacht. Rechtlich gesehen wärst du im Recht gewesen, wenn du schiebend mit dem Tannenbaum auf dem Rad den Bürgersteig oder Radweg nicht mehr benutzen konntestund deswegen auf die Fahrbahn ausweichen musstest.
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Re: Fahrrad auf der Straße schieben

Beitragvon winne » 08.12.2020, 08:54

Hallo zusammen,

besten Dank für die Antworten. Das Problem war, dass der Autofahrer mir an einer Engstelle entgegenkam und absichtlich noch mal aufs Gas getreten hat. Er hat mich dann mit einem Abstand von vielleicht zehn Zentimetern passiert. Als ich ihm hinterhergerufen habe, dass das ja wohl ein bisschen eng war, hat er eine Vollbremsung gemacht, das Auto gewendet, mich noch mal überholt, mir den Weg versperrt und drohte, mich zu verprügeln. Die Straße sei für Autos da und nicht für einen "Blödmann mit 'nem Weihnachtsbaum". ;-) Dann fing er an, gegen mein Rad zu drücken, um mich den den Weihnachtsbaum umzuwerfen. Er hat dann von mir abgelassen, als zufällig ein Spaziergänger vorbeikam, der allerdings auch anfing zu schimpfen, dass ich ja auf der Straße nicht zu suchen hätte.

Davon mal abgesehen, dass die Reaktion des Autofahrers völlig überzogen war, hatte mich interessiert, ob ich prinzipiell im Recht war, die Straße zu benutzen. Daher danke noch mal für die Antworten!
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Re: Fahrrad auf der Straße schieben

Beitragvon Jacfm » 08.12.2020, 09:45

Also das Verhalten von dem Autofahrer ist ja schon als Nötigung zu werten.
Um mal kurz rein rechtlich zu beleuchten hätte ich evtl versucht den baulichen Gegebenheiten entsprechend (wenn es denn wirklich so eng gewesen ist) soviel wie möglich vom Gehweg und so wenig wie möglich der Straße mit zu benutzen soweit das motorisch/technisch denn möglich gewesen wäre für den Moment des Begegnens, das wäre dann das was man mit Gegenseitetiger Rücksichtnahme usw. in §1 StVO findet.
Ob das jetzt was am Verhalten grade dieses Autofahrers geändert hätte bezweifel ich allerdings, der scheint grundsätzlich was gegen andere Leute auf der Strasse zu haben, nur wäre man dann ja rechtlich ziemlich auf der sicheren Seite gewesen weil mehr als kurz vor "ich kann mich nicht in Luft auflösen" geht eben nicht 8)
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Re: Fahrrad auf der Straße schieben

Beitragvon winne » 08.12.2020, 11:14

Das wäre nicht gegangen, da die Seite der Straße komplett vollgeparkt ist. Der Bürgersteig ist so schmal, dass man nicht oder nur sehr knapp zu zweit nebeneinandergehen kann, daher blieb halt nur die Straße. Wegen der geparkten Autos gibt es da auch nicht wirklich eine Ausweichmöglichkeit.

Das mit der Nötigung stimmt zwar, aber wir wissen ja alle, wie viel Erfolg man hat, wenn man so etwas anzeigt. Dafür ist mir meine Zeit zu schade.
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Re: Fahrrad auf der Straße schieben

Beitragvon kocmonaut » 08.12.2020, 23:07

Ducdich schreibt:
Frohe Weihnachten allen und denkt daran: beim Weihnachtsbaumkauf fängt der frühe Vogel den Wurm.
Hallo Ducdich,

hast mal wieder Recht. Bei den Italienern ist am 08.12. sogar Feiertag: Maria Empfängnis. Da wird die Krippe und Tannebäumchen aufgestellt:

Bild

Der hektische Autofahrer merkt es hoffentlich auch noch: Weihnachten 2020 will entschleunigt und entspannt genossen werden. Ich hoffe Ihr seid dabei.

Lars
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Re: Fahrrad auf der Straße schieben

Beitragvon Don Vito Campagnolo » 09.12.2020, 15:11

kocmonaut hat geschrieben: 08.12.2020, 23:07...
Weihnachten 2020 will entschleunigt und entspannt genossen werden. Ich hoffe Ihr seid dabei.
Aber sowas von dabei!
Böse Zungen behaupten sogar, ich würde selbst beim Rennen fahren vor allem Entschleunigung betreiben... :roll:
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Re: Fahrrad auf der Straße schieben

Beitragvon Atorre » 10.12.2020, 18:05

Don Vito Campagnolo hat geschrieben: 09.12.2020, 15:11
kocmonaut hat geschrieben: 08.12.2020, 23:07...
Weihnachten 2020 will entschleunigt und entspannt genossen werden. Ich hoffe Ihr seid dabei.
Aber sowas von dabei!
Böse Zungen behaupten sogar, ich würde selbst beim Rennen fahren vor allem Entschleunigung betreiben... :roll:
Wir werden es sehen :D

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