Beitragvon kocmonaut » 24.06.2020, 18:05
Hallo hellonheels,
Hallo Mario,
Ihr habt beide recht:
a) Die 30 cent gelten für die verkehrsmittelunabhängige Entfernungspauschale für Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte. Hier gilt der Entfernungskilometer/einfache Fahrt.
b) Die '5 Cent für Fahrräder' gelten für Dienstfahrten/Dienstreisen, die Ihr ggfls. zusätzlich unternehmt. Allerdings jeder Kilometer, also hin plus zurück.
Und: da für Dienstreisen mit KFZ 30 cent gelten, wird beides häufig verkehrterweise in einen Topf geworfen.
Beides kann man dann als Werbungskosten geltend machen, wenn der Arbeitgeber sie nicht steuerfrei erstattet. Das ist allemal besser als 'von der Steuer absetzen' - gibt es doch das volle Geld und nciht nur Steuer zurück. Bei a) erstattet/bezuschusst der AG jedoch selten, bei b) immerhin meistens.
Lars